Neues Rechtsgutachten: Delegation der Verabreichung von Propofol im Rahmen diagnostischer Bronchoskopien möglich
Moderne Medizin funktioniert nur im interdisziplinären Team. Bis dato war in der pneumologischen Endoskopie die Frage allerdings nicht rechtssicher beantwortet, ob z.B. die Fortführung einer Sedierung von Patienten mit Propofol im Rahmen der flexiblen Bronchoskopie an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden kann, oder nicht. Eine jetzt von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in Auftrag gegebene kurzgutachterliche Stellungnahme gibt Antworten: Ja, eine Delegation ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
„Die Rahmenbedingungen sind damit abgesteckt“, macht DGP-Pastpräsident Prof. Torsten Bauer deutlich. „Wir sehen uns in der Pneumologie ganz klar in einer Entwicklungsphase, in der wir delegieren wollen. Entsprechend suchen wir nach Möglichkeiten, die Fachlichkeit unseres hervorragend ausgebildeten Assistenzpersonals einbeziehen zu können.“
Gutachten beschreibt mögliche Aufgaben, die durch medizinisches Assistenzpersonal übernommen werden können
Das Gutachten zeigt auf, was ureigenste ärztliche Aufgaben sind, aber auch, welche Aufgaben delegiert werden können. In vielen Kliniken werde bereits komplikationslos die skizzierte Vorgehensweise gelebt. So sehe man sich auch in der aktuellen Praxis bestätigt, sagt Torsten Bauer.
„Das Gutachten gibt Sicherheit – dem medizinischen Personal wie den Patienten!“, bestätigt auch die erste Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Endoskopiefachberufe (DEGEA), Ulrike Beilenhoff. Man sei in der Frage der Nurse Assisted Propofol Sedation (NAPS) einen sehr großen Schritt weitergekommen. „Auch wird die gute Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Fachpflegeberufen untermauert.“ Die juristischen Erkenntnisse und Ergebnisse könnten jetzt direkt in die Arbeit an Leitlinien und Curricula einfließen.
Bedeutung von Leitlinien wird deutlich gestärkt
So macht die kurzgutachterliche Stellungnahme den Weg frei für eine wichtige DGP-Leitlinie: Die S2k-Leitlinie Sicherheit der flexiblen Bronchoskopie, deren Veröffentlichung rund um den Jahreswechsel geplant ist. Diese soll mit Jahrzehnte alten Ansichten aufräumen. „Das Problem in der Fragestellung der Delegation, und damit der Patientensicherheit, ist derzeit, dass vor Gericht die Fachinformation entscheidend ist und nicht die Leitlinie der Fachgesellschaft“, erklärt Pastpräsident Bauer. „Die Fachinformation zu Propofol ist aber älter als 20 Jahre.“ Der Hersteller müsste neue Studien durchführen, um ein Update zu veröffentlichen. Entsprechend werde es ein solches nicht geben, weiß Bauer.
Durch das Gutachten zur Delegation der Verabreichung von Propofol im Rahmen diagnostischer Bronchoskopien werde sich die Rechtslage jetzt ändern, ist die DGP überzeugt: „Das Blatt wendet sich. Die Leitlinie wird ab Erscheinen einen viel größeren Stellenwert einnehmen als die Fachinformation“, so der Pastpräsident. „Ein wichtiger und richtiger Schritt für alle Anwender von Propofol im Krankenhaus, um in einer zukünftigen Reform die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen!“
Originalpublikation:
https://pneumologie.de/storage/app/media/pdf/240912-dgp-kurzgutachterliche-stellungnahme-delegation-bei-der-verabreichung-und-ueberwachung-von-propofol.pdf
Weitere Informationen:
https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/neues-rechtsgutachten-delegation-der-verabreichung-von-propofol-im-rahmen-diagnostischer-bronchoskopien-moeglich