Projekt Werkbank Sektorenkopplung der HSHL sucht Einfamilienhäuser für Aktion WärmepumpenCheck
Eignet sich mein Gebäude überhaupt für eine Wärmepumpe? Wird unser Haus auch an sehr kalten Wintertagen noch ausreichend warm? Ist eine teure Wärmepumpe eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen viele Hauseigentümer*innen spätestens seit dem Inkrafttreten des neuen "Heizungsgesetzes" zum 1. Januar 2024 auch in und um Hamm. Forschende der Hochschule Hamm-Lippstadt (HSHL) suchen jetzt Hauseigentümer*innen, die sich genau diese Frage stellen und wollen ihnen mit Hilfe von Messungen helfen, Antworten zu finden. Interessierte können sich ab sofort für den "WärmepumpenCheck" melden.
Der "WärmepumpenCheck" ist eine Aktion des Projektes "Werkbank Sektorenkopplung" des neu gegründeten Instituts für Sektorenkopplung in der Energiewende (IfSK) der HSHL. Gesucht werden Eigentümer*innen von Einfamilienhäusern in Hamm, die grundsätzliches Interesse an einer Umstellung ihrer bislang fossil beheizten Heizkessel auf eine Wärmepumpe haben und die bereit sind, über einen Zeitraum von etwa drei Monaten als Versuchshaushalt an einer Feldmessung teilzunehmen.
Haushalte erhalten Orientierungshilfe
"Wir möchten in Einfamilienhäusern den Einsatz von Wärmepumpen simulieren. Dazu führen wir in der gerade beginnenden Heizperiode unter anderem kontinuierliche Messungen an Heizungsvor- und -rücklauf durch", beschreibt Projektkoordinator Rüdiger Brechler das Vorhaben. "Nach Ende der Messungen erhalten alle teilnehmenden Haushalte eine Auswertung ihrer Daten, zusammen mit einer fundierten Einschätzung über die mögliche Eignung ihrer Gebäude für den Einsatz einer Wärmepumpe."
Teilnahmebedingungen für den WärmepumpenCheck
Interessierte Hauseigentümer*innen können sich ab dem 11. Oktober 2024 über die Website www.hshl.de/waermepumpen-check informieren und sich um eine Teilnahme bewerben. Kosten fallen für die Teilnahme an der Aktion nicht an. Wichtig ist allerdings, dass ein Internetanschluss verfügbar ist, der zur Datenübermittlung genutzt werden kann. Das Einfamilienhaus sollte zwischen 1984 und 2007 erbaut worden sein.
"Heizungsgesetz" fordert klimafreundliche Alternativen beim Heizen
Die in den Medien als "Heizungsgesetz" bekannt gewordenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist zu Jahresbeginn 2024 in Kraft getreten. Seitdem dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungssysteme eingebaut werden, die im Jahresdurchschnitt mindestens 65 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil aufweisen. Im Gebäudebestand dürfen bestehende öl- oder gasgefeuerte Wärmeerzeuger weiterhin betrieben werden. Spätestens dann, wenn diese nicht mehr repariert werden können und die Kommunen ihre Wärmeplanungen veröffentlicht haben, müssen auch in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden klimafreundliche Alternativen eingesetzt werden. Als eine der am Markt verfügbaren technischen Lösungen für klimafreundliches Heizen gelten Wärmepumpen.