Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) – Chronische Nierenkrankheit (CKD) muss berücksichtigt werden
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) fordert in einer soeben veröffentlichten Stellungnahme eine Berücksichtigung der chronischen Nierenkrankheit (CKD) im „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG). Dieses wurde vom Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet und hat bereits am 28.08.2024 das Kabinett passiert. Dabei wird die DGfN unterstützt von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK).
Enge Verbindung zwischen Nieren- und Herzerkrankungen - Prävention ist daher entscheidend
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weltweit die häufigste Todesursache und für etwa 30 % aller Todesfälle verantwortlich. Ein wichtiger Risikofaktor für diese Erkrankungen ist die chronische Nierenkrankheit (Chronic Kidney Disease, CKD). Sie wird jedoch häufig übersehen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland etwa 10 Millionen Menschen von CKD betroffen. Die meisten von ihnen, ohne es zu wissen, da die Krankheit im Frühstadium keine Symptome verursacht. Ohne rechtzeitige Diagnose und Behandlung steigt bei diesen Patientinnen und Patienten jedoch das Risiko für Herz-Kreislauf-Komplikationen deutlich an. Studien zeigen, dass das Risiko, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden, bei Nierenpatienten um ein Vielfaches erhöht ist. „Wir wissen seit langem, dass bereits leichte Einschränkungen der Nierenfunktion das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen signifikant steigern“, erklärt Professor Dr. med. Julia Weinmann-Menke, Pressesprecherin der DGfN aus Mainz. „Eine CKD ist somit ein eigenständiger Risikofaktor, der dringend in den Präventionsansatz des GHG integriert werden muss.“
Deutlich mehr Patienten über 40 Jahre mit diagnostizierter CKD
Auch der soeben vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichte Versorgungsatlas „Trends der Prävalenz diagnostizierter chronischer Nierenkrankheiten und der Inanspruchnahme der Dialyse in der vertragsärztlichen Versorgung“ untermauert die Forderung der DGfN. Die Prävalenz diagnostizierter chronischer Nierenkrankheiten ist bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ab 40 Jahren in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten zeigen zwischen 2013 und 2022 einen Anstieg von 4,43 auf 7,07 Prozent. Dies entspricht einem relativen Anstieg von über 60 Prozent. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass im ambulanten Versorgungsalltag bei immer mehr Patientinnen und Patienten bislang unentdeckte CKD erkannt, diagnostiziert und behandelt werden. „Das Zi konnte zeigen, wie relevant das Eisbergphänomen der unerkannten CKD ist“, so Weinmann-Menke. „Nach wie vor wissen viele Patientinnen und Patienten nichts von ihrer beginnenden CKD. Deshalb ist eine gezielte Suche nach CKD zur Früherkennung notwendig“.
Früherkennung rettet Leben – einfache Maßnahmen, große Wirkung
Die Früherkennung einer CKD ist unkompliziert und vergleichsweise kostengünstig. Durch einfache Blut- und Urintests, wie die Messung der glomerulären Filtrationsrate (eGFR) und der Albumin-Konzentration im Urin (UACR), können Erkrankte identifiziert und rechtzeitig behandelt werden. Dennoch sind im aktuellen Entwurf des „Gesundes-Herz-Gesetzes“ keine Maßnahmen zur Früherkennung von CKD enthalten. „Das ist besonders überraschend, da Studien belegen, dass durch die Früherkennung der chronischen Nierenkrankheit das Risiko von Herzinfarkten um bis zu 50 % und von Schlaganfällen um mehr als ein Drittel gesenkt werden kann“, betont Weinmann-Menke, Direktorin der Klinik für Nephrologie, Rheumatologie und Nierentransplantation (NTX) am Universitätsklinikum Mainz.
Neue Therapien zur Verlangsamung des Krankheitsverlaufs
Mit neuen Medikamenten wie den SGLT-2-Hemmern, die bei allen CKD-Patienten eingesetzt werden können, und anderen vielversprechenden Substanzen ist es heute möglich, das Fortschreiten der CKD wirksam zu verlangsamen oder sogar zu stoppen. Diese Therapien bieten einen enormen Vorteil nicht nur für die Nierengesundheit, sondern auch für den Schutz vor kardiovaskulären Komplikationen. Umso wichtiger ist es, dass das neue Gesetz diesen Fortschritten Rechnung trägt und entsprechende Maßnahmen zur Früherkennung und Behandlung der CKD festlegt.
Forderungen der DGfN an den Gesetzgeber
Die DGfN spricht sich daher für eine explizite Berücksichtigung der CKD bei den im Rahmen des „Gesundes-Herz-Gesetzes“ vorgesehenen Check-up-Untersuchungen aus. Ab dem 40. Lebensjahr, spätestens jedoch ab dem 50. Lebensjahr, sollen routinemäßig Blut- und Urinuntersuchungen zur Früherkennung der CKD angeboten werden. Personen mit Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder Diabetes sollten jährlich untersucht werden.
Zudem regt die DGfN an, die CKD auch in die Disease Management Programme (DMP) aufzunehmen. Ziel ist die frühzeitige Einleitung einer Therapie, bevor die Nieren vollständig ihre Funktion verlieren oder es zu einem relevanten kardiovaskulären Ereignis kommt. Eine Schulung der Patienten ist unerlässlich. All dies könnte insbesondere in einem strukturierten Behandlungsprogramm erfolgreich abgebildet werden.
„Der Schutz der Nieren ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Herzgesundheit“, schließt Dr. med. Nicole Helmbold, Generalsekretärin der DGfN. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und die Prävention und Früherkennung von CKD in den Mittelpunkt zu stellen.“
Weitere Informationen:
Holstiege J, Kohring C, Dammertz L, v. Samson-Himmelsstjerna F, Akmatov M, Müller D, v. Stillfried D. Trends der Prävalenz diagnostizierter chronischer Nierenkrankheiten und der Inanspruchnahme der Dialyse in der vertragsärztlichen Versorgung. 10.20364/VA-24.03, 2024
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Weitere Informationen:
https://www.dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-der-herzgesundheit-2.html
https://www.dgfn.eu/pressemeldung/gesundes-herz-gesetz-ckd-muss-staerker-beruecksichtigt-werden.html