Und jährlich grüßt das Weihnachtsgeld
Betriebliche Sonderleistungen sind ein bei den Unternehmen verbreiteter und beliebter Bestandteil der Vergütungssysteme. Dazu zählen insbesondere jährlich wiederkehrende Vergütungen in Form von Weihnachtsgeld bzw. Jahresgratifikationen. Erstmalig tariflich geregelt wurde das Weihnachtsgeld 1954 – also vor genau 70 Jahren. Eine Studie des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. hat die Verbreitung dieser und weiterer Zusatzleistungen untersucht. Mehr Infos zur Studie unter: www.arbeitswissenschaft.net/verguetungsstudie-2023
Die im Jahr 2023 durchgeführte Studie zu Anreiz- und Vergütungssystemen hat ergeben, dass 89 % der befragten Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie Deutschlands betriebliche Sonderleistungen (z. B. Weihnachtsgeld, Jahresgratifikationen) ihren Beschäftigten, die keine Führungsverantwortung besitzen, anbieten. Weniger bei den Unternehmen verbreitet ist diese Sondervergütung an Beschäftigte mit Führungsverantwortung.
Der Studie zufolge gaben 64 % der Unternehmen an, Führungskräfte auf Ebene der Team- und Abteilungsleitung mit einem 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld bzw. einer Jahresgratifikation zusätzlich zu vergüten. Der Anteil der Unternehmen, die Führungskräfte auf Ebene der Bereichs- und Gesamtleitung auf diese Art entlohnen, liegt bei 46%.
Innerhalb der tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie ist die Sonderzahlung zu Weihnachten für alle tariflich Beschäftigten geregelt. Je nach betrieblicher Zugehörigkeitsdauer und Tarifgebiet erhalten diese eine Zahlung in Höhe von 25-60 % ihres Monatsentgelts.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Andreas Heßler
a.hessler@ifaa-mail.de
0211 542263-12