Offener Brief zu fehlenden gesetzgeberischen Maßnahmen zur Reproduktionsmedizin: Betroffene deutschlandweit belastet
In einem offenen Brief fordert die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) die Bundesregierung zur adäquaten Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) auf, insbesondere zu einer zeitgemäßen Legalisierung der Eizellspende. Die Kommission hatte ihren Bericht bereits im April 2024 vorgelegt.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) fordert die Bundesregierung mit Nachdruck zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) auf. In einem offenen Brief an die Ministerien für Gesundheit, Justiz und Familie drängt die DGGG auf eine rechtliche Modernisierung – insbesondere in Bezug auf die Regelung einer zeitgemäßen Legalisierung der Eizellspende in Deutschland.
„Die Regierungskommission hat ihren Bericht mit Vorschlägen zur Neuausrichtung der Gesetzgebung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fristgerecht vorgelegt. Im Sinne der Betroffenen wäre es mehr als wünschenswert, wenn die Politik für eine zeitgemäße Legalisierung der Eizellspende noch in dieser Legislaturperiode ihre Hausaufgaben macht.“ Prof. Dr. Gert Naumann (DGGG-Präsident)
Die Kom-rSF hatte am 15. April 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt.1 Zuvor hatte die interdisziplinär besetzte Kommission aus 18 Sachverständigen, darunter die Fachvertretenden aus der Frauenheilkunde Frau Prof. Stephanie Wallwiener (Halle) und Frau Prof. Katharina Hancke (Ulm) in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) analysiert. Beide Themenblöcke wurden ebenfalls in diesem Frühjahr mit öffentlich zugänglichen Fachbeiträgen aus der DGGG kommentiert.2,3
In einer Antwort der Bundesregierung hieß es zuletzt Mitte Oktober 2024, die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission würden derzeit noch von den zuständigen Ressorts geprüft.4
Quellen
1 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kommissionsbericht-reproduktive-selbstbestimmung-pm-15-04-24
2
https://www.dggg.de/stellungnahmen/kommentar-zum-bericht-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-ag-1
3
https://www.dggg.de/stellungnahmen/kommentar-zum-bericht-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-ag-2
4
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1024694
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
https://www.dggg.de/die-dggg/organe-der-dggg/vorstand-2024-2026
Weitere Informationen:
https://www.dggg.de/
https://www.dggef.de/presse/