HRK: Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie auch im Engagement gegen Antisemitismus wahren
Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am Dienstag in ihrer Sitzung in Tübingen das Engagement der Hochschulen gegen jede Form des Antisemitismus bekräftigt. Die Versammlung begrüßte zudem, dass sich der Deutsche Bundestag für den Schutz jüdischen Lebens einsetzt und diesbezüglich die vielfältigen Anstrengungen der Hochschulen und der HRK würdigt. In einer Entschließung kritisieren die HRK-Mitglieder jedoch, dass eine derzeit angedachte, hochschulspezifische Resolution in ihrer Umsetzung zu einer Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie führen könnte.
HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal erklärt dazu: „Resolutionen des Bundestags sind rechtlich nicht bindend. Ich verstehe aber, dass in der Wissenschaft Sorge vor unzulässigen Folgewirkungen besteht. Die Resolution enthält Forderungen, die auch bei besten Absichten als Einfallstor für Einschränkungen und Bevormundung etwa in der Forschungsförderung verstanden werden könnten. In der Beratung der HRK-Mitgliederversammlung ist deutlich geworden, dass Hochschulen darauf achten werden, dass ihre Autonomie und die Wissenschaftsfreiheit sowie die wissenschaftsgeleiteten Verfahren in Förderentscheidungen gewahrt bleiben. Die Wissenschaftsfreiheit ist für uns als Hochschulen die Grundlage allen Handelns.“
Weitere Informationen:
https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/zur-aktuellen-antisemitismusdebatte-im-bundestag/ Text der HRK-Entschließung