Stellungnahme zur 12. Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin (AGG) in der DGGG e.V haben die zwölfte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung mit dem Titel „Zukunftsfähige flächendeckende geburtshilfliche Versorgung“ kommentiert.
Die aktuelle Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Zukunftsfähige flächendeckende geburtshilfliche Versorgung“
mit dem Veröffentlichungsdatum 14. November 2024 und die fachlichen Empfehlungen der DGGG e.V. zeigen einige Überschneidungen in Bezug auf die Verbesserung der
Versorgungsstrukturen in der Geburtshilfe:
1. Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Gebieten
Sowohl die Bundesregierung als auch die DGGG betonen die Bedeutung der Erreichbarkeit von Geburtshilfeeinrichtungen in ländlichen Regionen. Die Bundesregierung sieht dies durch
die Einführung von sektorenübergreifenden Einrichtungen und die Bildung perinatologischer Kompetenzverbünde. Dies entspricht der DGGG-Forderung nach einer zentralisierten Geburtshilfe sowie der Realisierung einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung.
2. Qualitätsorientierung
Die Regierungskommission betont bundeseinheitliche Qualitätskriterien für Krankenhäuser. Die DGGG unterstützt ebenfalls die Bedeutung einer qualitativen Sicherstellung von
Geburtshilfeleistungen durch personelle und apparative Standards.
3. Vernetzung und integrierte Versorgung
Die Idee, kleinere Kliniken in eine sektorenübergreifende Versorgung einzubinden, spiegelt die DGGG-Empfehlung wider, Netzwerke und spezialisierte Versorgungsmodelle zu fördern, um eine selbstbestimmte individuelle Geburtshilfe bei maximaler Sicherheit anzubieten.
4. Personalmangel begegnen
Auch hierin sehen wir eine große Herausforderung. Dieses betrifft jedoch nicht nur die Hebammen, sondern ebenfalls die ärztlichen Berufsgruppen.
5. Vorhaltepauschalen
Die Bundesregierung plant, Vorhaltepauschalen einzuführen, um die wirtschaftliche Basis von Krankenhäusern zu sichern, die essenzielle Leistungen anbieten. Dies entspricht der DGGGForderung nach einer Finanzierung, die den tatsächlichen Bedarf in der Geburtshilfe reflektiert und nicht allein auf Fallzahlen basiert.
6. Regionalisierung und Spezialisierung
Beide Dokumente adressieren die Notwendigkeit, durch gezielte Regionalisierung und Spezialisierung die Qualität der klinischen Geburtshilfe zu erhöhen.
Zusammengefasst finden sich zentrale Elemente der DGGG-Fachempfehlung „Modelle zu Versorgungsstrukturen in der klinischen Geburtshilfe in Deutschland“2 in den Empfehlungen der Regierungskommission wieder, insbesondere in Bezug auf Qualitätssicherung, flächendeckende Versorgung und bedarfsorientierte Finanzierung. Die Umsetzung der Reform bietet Potenzial, die Versorgungssituation in der Geburtshilfe und Perinatalmedizin nachhaltig zu verbessern.
Quellen:
1
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenha
usreform/BMG_Regierungskommission_12te_Zukunftsfaehige_Versorgung.pdf
2
https://www.dggg.de/stellungnahmen/fachempfehlung-modelle-zu-versorgungsstrukturen-inder-klinischen-geburtshilfe-in-deutschland
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
https://www.dggg.de/die-dggg/organe-der-dggg/vorstand-2024-2026
Originalpublikation:
https://www.dggg.de/stellungnahmen
Weitere Informationen:
https://www.dggg.de/stellungnahmen/fachempfehlung-modelle-zu-versorgungsstrukturen-in-der-klinischen-geburtshilfe-in-deutschland