Deutschland braucht weiter Zuwanderung, um den Bedarf an Arbeitskräften bis 2040 zu decken
Zuwanderung wird in den kommenden Jahrzehnten eine tragende Säule für den deutschen Arbeitsmarkt bleiben. Aufgrund des demografischen Wandels sinkt das inländische Erwerbspersonenpotenzial deutlich. Um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken und den Wohlstand Deutschlands zu sichern, ist Zuwanderung von internationalen Arbeitskräften vor allem aus Drittstaaten von wachsender Bedeutung. Das reformierte
Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet dafür neue Möglichkeiten.
Gütersloh, 26.11.2024. Ohne Zuwanderung sinkt die Zahl der Arbeitskräfte in Deutschland bis 2040 um 10 Prozent. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der neuen Studie „Zuwanderung und Arbeitsmarkt – eine Analyse für Deutschland und die Bundesländer“ der Bertelsmann Stiftung. Die Studienautoren Alexander Kubis vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und Lutz Schneider von der Hochschule Coburg zeigen in ihrer Projektion, dass die Zahl der Arbeitskräfte von derzeit 46,4 Millionen ohne zusätzliche Einwanderer:innen bis 2040 auf 41,9 Millionen und bis 2060 auf 35,1 Millionen zurückgehen würde.
Um den Bedarf des zukünftigen Arbeitsmarkts zu decken und das Erwerbspersonenpotenzial nicht einbrechen zu lassen, braucht es bis 2040 jährlich rund 288.000 internationale Arbeitskräfte. Grundlage für dieses Berechnung ist die aktuelle Projektion des Arbeitskräftebedarfs bis 2040 durch das IAB und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die von 44,3 Millionen benötigen Arbeitskräften bzw. einem entsprechenden Erwerbspersonenpotenzial (das Angebot an Arbeitskräften, inkl. Erwerbslosen und „Stiller Reserve“) von 45,7 Millionen Personen ausgeht.
„Der demographische Wandel, der mit dem Ausscheiden der Babyboomer in den kommenden Jahren den deutschen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen stellt, erfordert auch Zuwanderung“, so Susanne Schultz, Migrationsexpertin der Bertelsmann Stiftung. „Natürlich muss vorrangig das inländische Arbeitskräftepotenzial – sowohl von Einheimischen als auch von bereits Zugewanderten – entwickelt und die Arbeitsmarktbeteiligung erhöht werden. Aber der künftige Arbeitskräftebedarf bis 2040 wird damit allein nicht gedeckt werden können.“ Schultz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Möglichkeiten für an Deutschland interessierte Arbeitskräfte bietet, diese aber ohne eine ausgeprägte Willkommenskultur in Behörden, Unternehmen und Kommunen sowie längerfristige Bleibeperspektiven nicht kommen werden.
Zuwanderungsbedarf in einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich stark
Die Bundesländer wären von ausbleibender Zuwanderung bis 2040 sehr unterschiedlich betroffen: Besonders stark wäre der Rückgang der Arbeitskräfte in Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland mit Werten deutlich über 10 Prozent. Weniger ausgeprägt mit Werten deutlich unter 10 Prozent ist der Bedarf in Hamburg, Berlin oder Brandenburg.
Wie hoch der Zuwanderungsbedarf für die einzelnen Bundesländer ist, hängt auch von der Projektion der benötigten Arbeitskräfte bis 2040 ab. Da der Strukturwandel sich unterschiedlich in den Bundesländern auswirkt, werden vor allem die Bundesländer mehr internationale Arbeitskräfte brauchen, in denen bis 2040 der strukturbedingte Arbeitskräfteaufbau größer ist als der strukturbedingte Arbeitskräfteabbau. Das gilt besonders für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Berlin und Hamburg.
Zusatzinformationen:
Die Studie „Zuwanderung und Arbeitsmarkt – eine Analyse für Deutschland und die Bundesländer“ von Alexander Kubis (IAB) und Lutz Schneider (Hochschule Coburg) widmet sich einer langfristigen Projektion des Angebots an Arbeitskräften in Deutschland und den Bundesländern bis 2040 und 2060, abhängig von unterschiedlichen Zuwanderungsszenarien. Zentral untersucht sie, inwiefern und in welchem Umfang Zuwanderung erforderlich ist, um das Erwerbspersonenpotenzial zu stabilisieren bzw. die Nachfrage nach Arbeitskräften zu decken.
Ansprechpartner:in:
Dr. Susanne U. Schultz, Telefon: 0 52 41 81 81 209
E-Mail: susanne.schultz@bertelsmann-stiftung.de
Ulrich Kober, Telefon: 0 52 41 81 81 598
E-Mail: ulrich.kober@bertelsmann-stiftung.de
Weitere Informationen:
http://www.bertelsmann-stiftung.de