Krankenhaus ohne Hürden – Zugänglichkeit verbessern! iso-Institut erstellt Leitfaden für bayerische Krankenhäuser
Damit sich Menschen mit Behinderung im Krankenhaus besser und möglichst selbständig zurechtfinden, sind Krankhäuser gefordert, die Umgebungsgestaltung, die Arbeitsabläufe und die Kommunikation gleichermaßen weiterzuentwickeln. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat nun das Saarbrücker iso-Institut mit der Erstellung eines Handlungsleitfadens beauftragt, um bayerische Krankenhäuser auf dem Weg zu umfassender Barrierefreiheit nachhaltig zu unterstützen.
„Barrierefreiheit, soziale Teilhabe und Inklusion sind wichtige politische Ansprüche in modernen Gesellschaften“ sagt die Projektleiterin, Dr. Sabine Kirchen-Peters, „und wir freuen uns, an der praktischen Realisierung im Krankenhaussektor mitwirken zu können.“ Maßgeblich für die Ausgestaltung von Barrierefreiheit ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 in Deutschland für alle staatlichen Stellen rechtsverbindlich und eine wichtige Richtschnur politischen Handelns ist. Gerade in den Krankenhäusern bleibt noch viel zu tun. Die notwendigen Anpassungen im Sinne einer umfassenden Barrierefreiheit betreffen vielfältige Aspekte und sind nicht nur auf Mobilitätsbarrieren zu reduzieren. Zu adressieren sind z. B. ebenso die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder mit Seh- und Hörbehinderungen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) hat diese Anforderungen seit vielen Jahren auf der Agenda. So wurde u. a. von 2020 bis 2022 die Studie „Barrierefreiheit an bayerischen Krankenhäusern“ durchgeführt, um mögliche weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit in bayerischen Krankenhäusern zu bestimmen. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach setzt sich weiter dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die stationäre Versorgung von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Daher hat das StMGP nun das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft e. V. (iso) mit der Erstellung eines Online-Leitfadens beauftragt. Grundlage für die Erstellung des Leitfadens ist die Arbeit des „Runden Tisches für die Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“, den das StMGP im September 2022 etabliert hat, um die Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus zu erörtern und erforderliche Maßnahmen zu erarbeiten.
Der Leitfaden soll für alle Arten von Behinderungen sensibilisieren und Führungskräften sowie Mitarbeitenden im Krankenhaus ein Instrumentarium an die Hand geben, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Gerlach betont: „Es ist wichtig, dass sich Menschen mit Behinderung im Krankenhaus möglichst eigenständig aufhalten können. Deshalb haben wir jetzt einen entsprechenden Handlungsleitfaden für Krankenhäuser in Auftrag gegeben, der auch Hinweise zu Arbeitsabläufen und verbesserter Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen gibt.“
So soll der Leitfaden Menschen mit Behinderung – in leicht verständlicher Sprache – rund um ihren Krankenhausaufenthalt unterstützen und Maßnahmen beschreiben, die von den Krankenhäusern eigenständig und aufwandsarm umgesetzt werden können. Zusätzlich werden Checklisten für Patientinnen und Patienten mit Behinderung entwickelt, die zum einen der Vorbereitung der Krankenhausaufnahme dienen und zum anderen das Entlassmanagement unterstützen.
Für die Erstellung des Leitfadens und der Checklisten arbeitet das iso-Institut mit Vertreterinnen und Vertretern des „Runden Tisches für die Belange von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus“ zusammen, der aus Expertinnen und Experten von thematisch betroffenen Stellen in Bayern besteht, wie verschiedenen Behindertenverbänden sowie der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Zur inhaltlichen Ausgestaltung des Online-Leitfadens werden außerdem bestehende Konzepte und Praxisempfehlungen recherchiert und analysiert. Ein besonderes Augenmerk legt der Online-Leitfaden auf Beispiele Guter Praxis, die als Vorbilder dienen können. Dazu werden in verschiedenen bayerischen Krankenhäusern Interviews geführt, deren Ergebnisse für den Leitfaden aufbereitet werden.
Während sich der Leitfaden eher an die Krankenhäuser wendet, dienen ergänzende Checklisten dazu, Patientinnen und Patienten mit Behinderung darin zu unterstützen, sich auf einen Krankenhausaufenthalt vorzubereiten und wichtige Unterlagen (zum Beispiel für eine Notfallaufnahme) bereitzulegen. Sie helfen dabei, Informationen zusammenzutragen, die im Krankenhaus möglicherweise nicht in den Blick genommen werden, weil das spezifische Wissen um die vorliegende Behinderung und deren Bedeutung für den Krankenhausaufenthalt oder für das Entlassmanagement fehlt.
Das StMGP wird Handlungsleitfaden und Checklisten in digitaler Form im Jahr 2025 frei zugänglich zur Verfügung stellen.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Sabine Kirchen-Peters
Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso) e.V.
Trillerweg 68
66117 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9 54 24-25
Telefax: +49 681 9 54 24-27
E-Mail: kirchen-peters@iso-institut.de
Web: https://www.iso-institut.de/