Sanktionen in der Grundsicherung gehen meist nicht mit einer späteren Beschäftigung einher
Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt Einblicke in die Entwicklung des Leistungsbezugs und der Beschäftigung nach dem Ereignis, das die Sanktion begründet. Die Ergebnisse, basierend auf administrativen Daten der BA-Statistik für das Jahr 2018, zeigen: Fast zwei Drittel der betroffenen Personen erleben innerhalb eines Jahres nach dem ersten Sanktionsereignis mindestens ein weiteres. Nur ein kleiner Teil der Sanktionsereignisse geht mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme einher.
Die Mehrzahl der Sanktionsereignisse betrifft Meldeversäumnisse. Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Sanktionsereignis kommt es bei zwei Drittel der betroffenen Personen mindestens zu einem weiteren Sanktionsereignis und bei etwa 45 Prozent zu mehreren. Der Zeitraum bis zum nächsten Sanktionsereignis beträgt im Median 32 Tage.
Nicht bei allen Sanktionen erfolgt ein vollständig umgesetzter Minderungszeitraum
In 20 Prozent der Sanktionsereignisse im ersten Halbjahr 2018 wurde der angesetzte Minderungszeitraum nicht vollständig umgesetzt, sprich es kommt in weniger als den ursprünglich geplanten drei Monaten tatsächlich zu einer Leistungsminderung. „Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Betroffenen bereits zwischen Sanktionsereignis und Minderungszeitraum den Leistungsbezug verlassen, etwa weil sie eine Beschäftigung aufnehmen“, erklärt IAB-Forscherin Leonie Wicht.
Der kleinere Teil der Sanktionsereignisse geht mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme einher
12 Monate nach dem Sanktionsereignis sind noch 76 Prozent der Personen im Leistungsbezug – mit und ohne Beschäftigung. 27 Prozent der Betroffenen sind beschäftigt, davon 12 Prozent ohne Leistungsbezug. Das heißt im Umkehrschluss: 73 Prozent der Sanktionierten sind 12 Monate nach einem Sanktionsereignis nicht beschäftigt. Im Vergleich dazu waren zwölf Monate vor dem Sanktionsereignis 19 Prozent beschäftigt, darunter 5 Prozent ohne Leistungsbezug. „Der kleinere Teil der Sanktionsereignisse geht mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme einher“, so IAB-Forscherin Julia Schmidtke. „Dies ist wenig überraschend, da die Mehrzahl der Sanktionsereignisse Meldeversäumnisse betrifft.“
IAB-Direktor Bernd Fitzenberger fasst zusammen: „Eine verstärkte Sanktionierung ist kein Allheilmittel, um Beschäftigungsaufnahmen sicherzustellen. Gleichzeitig deuten die hohe Wiederholungsrate von Sanktionsereignissen und die begrenzte Wirkung auf die Beschäftigungsaufnahme darauf hin, dass Sanktionen nicht bei allen das Ziel einer langfristigen Mitwirkung der Betroffenen erreichen.“
Datengrundlage
Die Untersuchung basiert auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit. Der Kurzbericht beschreibt die zeitliche Abfolge nach Sanktionsereignissen im ersten Halbjahr 2018, also vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Sanktionen im November 2019. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-23.pdf.