Die vorgesehenen Kürzungen bedrohen den Wissenschaftsstandort Berlin
Gemeinsame Resolution des Akademischen Senats und des Kuratoriums der TU Berlin / Drei Forderungen an das Land Berlin / Rücklagen müssen für dringende Baumaßnahmen freigegeben werden
Die zentralen Gremien der TU Berlin, der Akademische Senat und das Kuratorium, haben sich am 11. und 13. Dezember 2024 zu den Kürzungsplänen des Landes Berlin geäußert und folgende Resolution einstimmig beschlossen:
Die vorgesehenen Kürzungen im Haushalt des Landes Berlin werden an der Technischen Universität Berlin Forschung und Lehre schwer treffen und massiv einschränken. Sie bedrohen die Existenz unserer Universität und den Wissenschaftsstandort Berlin.
Wir erkennen an, dass angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes auch Einsparungen im Bereich der Wissenschaft unvermeidlich sind. Wissenschaft ist aber gleichzeitig der Schlüssel zur Bewältigung gesellschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Krisen.
Unsere Universitäten stärken nachhaltig den Wohlstand der Region. Viele unserer Absolvent*innen verbleiben in der Region und tragen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bei. Unser Leitmotiv „Wir haben die Ideen für die Zukunft. Zum Nutzen der Gesellschaft.“ formuliert den besonderen gesellschaftlichen Auftrag an die Technische Universität Berlin und unser Selbstverständnis.
Mit Forschung und Lehre zu zentralen Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Digitalisierung, Mobilität und Diversität leistet unsere Universität einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Die Technische Universität Berlin ist die einzige Universität in Berlin und Umgebung mit einem umfassenden Angebot in den Technikwissenschaften und ein zentraler Partner im Exzellenzverbund der Berlin University Alliance.
Der Anteil der Wissenschaft an den geplanten Einsparungen muss dringend deutlich reduziert werden, um irreversible strukturelle Schäden in den kommenden Jahren zu vermeiden. Es trifft uns hart, dass über den Umfang der Einsparungen so kurzfristig und teils immer noch unzureichend informiert wird. Die aktuellen Hochschulverträge wurden mit der Senatsverwaltung in der Annahme ausgehandelt, dass diese ausfinanziert sind. Diese nun in Frage zu stellen untergräbt die Planungssicherheit der Hochschulen.
Die Rücklagen der Technischen Universität Berlin ermöglichen Investitionen in die Infrastruktur, die das Land seit Jahren vernachlässigt. Wir haben in den letzten Jahren substantielle Rücklagen erwirtschaftet, die jetzt für dringend erforderliche investive Baumaßnahmen und für die sehr kurzfristige Erfüllung der Sparziele notwendig sind. Die Eigenfinanzierung der Baumaßnahmen ist unerlässlich, da sich das Land Berlin zunehmend aus seiner Zuständigkeit für die Realisierung solcher Projekte zurückgezogen hat. Der gezielte Einsatz dieser Mittel ist für uns überlebenswichtig. Ohne funktionierende Gebäude und Labore gibt es keine Forschung, keine Lehre, keine neuen Lehrer*innen, Ingenieur*innen und andere Absolvent*innen. Wir können nicht akzeptieren, dass die TU Berlin aufgrund der vorhandenen Rücklagen einen überproportional hohen Anteil an den Sparmaßnahmen leisten muss! Unsere Rücklagen sind keine Verfügungsmasse für die Haushaltssanierung des Landes, sondern erforderlich für Investitionen in die Infrastruktur der Universität.
Der Akademische Senat der TU Berlin fordert die Senatsverwaltung daher auf, die Bedeutung der Wissenschaft und insbesondere die Rolle der Technischen Universität Berlin anzuerkennen. Eine faire Verteilung der Einsparlasten, die Genehmigung zur Nutzung der Rücklagen für Baumaßnahmen und ein langfristiger Schutz des Wissenschaftssektors sind unerlässlich, um als exzellenter Wissenschaftsstandort handlungsfähig zu bleiben!
Der Akademische Senat fordert daher:
1. Der Anteil der Wissenschaft an den geplanten Einsparungen muss dringend deutlich reduziert werden, um irreversible strukturelle Schäden in den kommenden Jahren zu vermeiden.
2. Die Rücklagen der Technischen Universität Berlin müssen für unsere dringend notwendigen Baumaßnahmen freigegeben werden. Sie sind keine Verfügungsmasse für den Landeshaushalt. Die entsprechenden Vorbehalte der Senatsverwaltung müssen aufgegeben werden; sie blockieren unsere Bauvorhaben.
3. Hochschulverträge müssen verlässlich sein. Wissenschaft braucht Planungssicherheit.
Stellungnahme des Akademischen Senats (AS) der TU Berlin zu den Haushaltskürzungen im Wissenschaftsbereich in der Beschlussentwurf zur 866. AS-Sitzung am 11.12.2024. Die Kurator*innen der TU Berlin haben sich dem angeschlossen. Die Antragsteller*innen sind Edda Gruitrooy, Beate Krickel, Uwe Nestmann, Sören Salomo, Utz von Wagner.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Stefanie Terp
Pressesprecherin der TU Berlin
E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de