Fünf neue Mitglieder im Tübinger Universitätsrat
Bernhard Sibold als Vorsitzender wiedergewählt. Professorin Irmgard Männlein übernimmt stellvertretenden Vorsitz
Der Tübinger Universitätsrat hat am vergangenen Dienstag erstmals in seiner neuen Zusammensetzung getagt. Bernhard Sibold wurde dabei in seinem Amt bestätigt und bleibt für weitere drei Jahren der Vorsitzende des Gremiums. Professorin Irmgard Männlein wurde von den Ratsmitgliedern zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie folgt in dieser Funktion auf Professor Oliver Kohlbacher, der nach neun Jahren aus dem Rat ausscheiden muss. Männlein ist Professorin für Griechische Philologie an der Universität Tübingen und seit dem 1. Oktober 2021 Mitglied im Universitätsrat.
Fünf Mitglieder nahmen zum ersten Mal an einer Sitzung teil. Neu im Hochschulrat sind Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, Dr. Daniela Eberspächer-Roth, Geschäftsführende Gesellschafterin der Profilmetall GmbH, der Direktor des Max-Planck-Instituts für Intelligente Systeme Professor Moritz Hardt und Professorin Renate Schubert, emeritierte Professorin der ETH Zürich. Neues internes Mitglied des Universitätsrats ist Professor Stefan Teufel von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen. Die Amtsperiode des Universitätsrats beträgt drei Jahre.
Alle Mitglieder des Universitätsrats:
Externe Mitglieder:
• Matthias Anbuhl, Vorstandvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks
• Dr. Michael Bolle, Stiftungsratsvorsitzender Carl-Zeiss-Stiftung
• Dr. Daniela Eberspächer-Roth, Geschäftsführende Gesellschafterin Profilmetall GmbH
• Lena Ganschow, Wissenschaftsjournalistin (SWR)
• Prof. Dr. Moritz Hardt, Direktor Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme
• Prof. Dr. Renate Schubert, Emeritierte Professorin am Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften der ETH, Zürich
• Bernhard Sibold, Präsident der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in BW i.R. (Vorsitzender)
Interne Mitglieder:
• Jacob Bühler, Studierender
• Prof. Dr. Irmgard Männlein, Fachbereich Klassische Philologie
• Prof. Dr. Heike Oberlin, Fachbereich Indologie
• Prof. Dr. Stefan Teufel, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Fachbereich Ma-thematik
Der Universitätsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Zudem beaufsichtigt er die Geschäftsführung des Rektorats. Der Universitätsrat besteht aus sieben externen und vier internen Mitgliedern.
Hochschulräte wurden ab 1998 nach einer Novelle des Hochschulrahmengesetzes in fast allen deutschen Bundesländern eingeführt. Ihre mehrheitlich extern berufenen Mitglieder aus Wirtschaft, Politik, Kultur oder anderen Forschungsinstitutionen bringen die Außen-Perspektive in die Entwicklungen einer Hochschule ein. In Baden-Württemberg beschließen sie zudem über den Haushalt, entscheiden über Entwicklungspläne und sind an der Wahl der Universitätsspitze maßgeblich beteiligt.
Weitere Informationen:
https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/i-universitaetsentwicklung-struktur-und-recht/abteilung-2-struktur-und-gremien/universitaetsrat-mitglieder/