Gesundheitssystem in der Krise: DGAUM fordert stärkere Einbeziehung der Arbeitsmedizin
Das Gesundheitssystem steht vor gewaltigen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund müssen medizinische Präventionskonzepte weitergefasst werden und die arbeitsmedizinische Expertise eine stärkere Berücksichtigung im Denken und Handeln der verantwortlichen Akteure finden. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) fordert daher eine sektorverbindende medizinische Versorgung.
„Durch eine gute Vernetzung der Betriebsärztinnen und -ärzte mit anderen Fachgebieten wird die medizinische Betreuung qualitativ verbessert und effizienter. Gesundheitliche Risiken oder Erkrankungen können früher erkannt und behandelt werden, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen länger am Erwerbsleben teilnehmen“, so DGAUM-Präsident Professor Thomas Kraus am Rande der 65. Wissenschaftlichen Jahrestagung der Fachgesellschaft. Der größte arbeitsmedizinische Wissenschaftskongress im deutschsprachigen Raum findet noch bis zum 5. April in Wuppertal statt.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen können helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen
Im Jahr 2022 beliefen sich die Gesamtausgaben für Gesundheit in Deutschland auf rund 498 Mrd. Euro. Davon wurden nur 39,14 Mrd. Euro für Prävention ausgegeben, was einem Anteil von rund 7,9 Prozent entspricht.1 Gleichzeitig steigen die Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte sind damit vorprogrammiert. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können einen wichtigen Beitrag leisten, gesundheitliche Risiken, ob beruflich bedingt oder nicht, frühzeitig zu erkennen. Erkrankungen sowie kostspielige Behandlungen und Doppeluntersuchungen können durch geeignete präventivmedizinische Maßnahmen mitunter verhindert werden. Davon profitieren Beschäftigte, Unternehmen und auch das Gesundheitssystem gleichermaßen.
Eine bessere Vernetzung der medizinischen Sektoren und Fachgebiete ist notwendig
Die DGAUM fordert schon seit längerem eine bessere sektorverbindende Versorgung und Vernetzung der medizinischen Fachgebiete. Die moderne Arbeitsmedizin mit ihrem ganzheitlichen Ansatz sieht unter anderem vor, dass im Rahmen der betrieblichen Vorsorge grundsätzlich auch Erkrankungen und Risikofaktoren einbezogen werden, welche die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit gefährden können. Erfasst werden hierbei nicht nur arbeitsbedingte, sondern ebenso Erkrankungen, die auch außerberufliche Risikofaktoren haben können, wie z.B. Bluthochdruck. Auch bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit oder bei der Betreuung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen spielt die gute arbeitsmedizinische Betreuung eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist ein Informationsaustausch mit den anderen medizinischen Fachgebieten zwingend notwendig.
Impflücken können durch niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz geschlossen werden
Ein Beispiel dafür, wie der sektorverbindende Ansatz effizient genutzt werden kann, zeigt das Thema Impfen. Eine neue Studie der RWTH Aachen belegt, dass über 73 Prozent der erwachsenen Beschäftigten Lücken bei den Standardimpfungen aufweisen.2 Die Einbindung von Betriebsärztinnen und -ärzten stellt ein enormes Potenzial dar, diese Impflücken zu schließen. Etwa durch die Erhebung des Impfstatus im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgen sowie damit verbundene niederschwellige Impfangebote am Arbeitsplatz. Die Arbeitsmedizin kann zusammen mit den Unternehmen somit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmenden, der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie für die öffentliche Gesundheit leisten.
Gleichstellung von Betriebsärztinnen und -ärzten beim Zugriff auf die Elektronische Patientenakte
Die Umsetzung der sektorverbindenden Versorgung setzt allerdings voraus, dass Betriebsärztinnen und -ärzte vollumfänglichen Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die DGAUM fordert daher die Gleichstellung gegenüber den Vertragsärzten und anderen Leistungserbringern. Das bedeutet die Einführung einer Opt-out-Regelung sowie die Erweiterung der Schreibrechte über die Eingabe von Impfungen hinaus. Betriebsärztinnen und -ärzte unterliegen der Schweigepflicht, eine Weitergabe der Daten an die Arbeitgeber ist daher in keiner Weise zu befürchten.
1 Quelle Statistisches Bundesamt: Gesundheitsausgaben nach Leistungsarten - Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Gesundheitsausgaben/Tabellen/leistungsarten.html
2 Michael Jungbluth et al.: Mut zur Lücke? Impfstatus von Beschäftigten in der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie, Dez. 2024: https://link.springer.com/article/10.1007/s40664-024-00557-w
Weitere Informationen zur Jahrestagung finden Sie unter https://www.dgaum.de/termine/jahrestagung
Pressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)
Nicole Zubayr
Tel. 089/330 396-14
E-Mail: zubayr@dgaum.de
Über die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)
Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Die DGAUM setzt sich für eine bestmögliche arbeits- und umweltmedizinische Versorgung der Bevölkerung ein und ist in diesen Belangen eine akzeptierte und gefragte Ansprechpartnerin für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jahrestagung der DGAUM ist der größte wissenschaftliche Kongress der Fachgebiete Arbeits- und Umweltmedizin im deutschsprachigen Raum. Weitere Informationen unter www.dgaum.de
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