Hydrogeologen plädieren für besseren Schutz des Grundwassers bei der Planung von Windenergieanlagen
Stellungnahme des Vorstands der Fachsektion Hydrogeologie
Das Trinkwasser stammt in Deutschland überwiegend aus dem Grundwasser, weshalb der Schutz dieser kostbaren und begrenzten Ressource hohe Priorität besitzt. Durch den Ausbau der Windenergie entstehen zunehmend Situationen, in denen der Bau von Windenergieanlagen mit dem Schutzinteresse von Quellen und Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, konkurriert.
In diesen besonderen Fällen der Güterabwägung sprechen wir, der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie, uns dafür aus, dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben
Die Qualität und Verfügbarkeit von Grundwasser ist limitiert und aufgrund des Klimawandels sowie durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die Einzugsgebiete der genutzten Brunnen und Quellen stehen deshalb unter besonderem Schutz. Die Ausweisung von Schutzgebieten speziell für die Trinkwasserversorgung hat hohe Priorität und dient dem Wohl der Allgemeinheit, weshalb die Schutzgebietsverordnungen als untergesetzliches Regelwerk zum WHG § 23 einzuhalten sind. Grundlagen hierzu bietet das DVGW-Arbeitsblatts W 101 (2021). Demnach werden Schutzgebiete in die Schutzzonen I (Fassungsbereich), II (Engere Schutzzone) und III (Weitere Schutzzone) unterteilt. In Schutzzone II unterliegt die Landnutzung starken Einschränkungen, um die Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Dort sind deshalb verschiedene Maßnahmen sachlich begründet untersagt, wie das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen und Baustelleneinrichtungen, der Neubau von Verkehrswegen und befestigten Flächen, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Eingriffe, die zu einer Verletzung oder Reduzierung der Grundwasserüberdeckung führen.
Mit großer Sorge beobachten wir deshalb, dass Planungen von Windenergieanlagen zunehmend auch in Wasserschutzgebieten erfolgen, selbst in der besonders verletzlichen Schutzzone II. Das ist im Rahmen einer Güterabwägung aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch tragbar, zumal die Schutzzone II eher kleinere Gebiete umfasst, sodass ein Verzicht auf Bauvorhaben in dieser Zone keine relevante Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt.
Für Wasserschutzgebiete werden individuelle Rechtsverordnungen erlassen, die vergleichbare Regelungen wie das DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthalten. Die zuständige Fachbehörde kann zwar eine Befreiung von den Regelungen der Rechtsverordnung erteilen; dies allerdings im Sinne der Trinkwasserversorger zur Sicherstellung und zum Ausbau der Versorgung und nicht, um Möglichkeiten für privilegierte Bauvorhaben zu schaffen. Durch die Bau-, Betriebs- und Rückbauphase einer Windenergieanlage sowie durch die Errichtung der Zuwegungen ist von einer erheblichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung sowie einer nicht notwendigen Verletzung der Schutzgebietsverordnungen auszugehen. Ähnliches gilt für die Einzugsgebiete von Quellen und Brunnen, die von Brauereien, Mineralwasserfirmen oder anderen privaten Nutzern genutzt werden. Diese verfügen zwar i. d. R. nicht über behördlich festgelegte Schutzgebiete, müssen aber ebenso wie die öffentliche Wasserversorgung vor schädlichen Einwirkungen sicher geschützt werden.
Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie lehnt daher die Errichtung von Windparks in Wasserschutzgebieten ab, insbesondere innerhalb einer Schutzzone II, und plädiert an die Behörden, im Zuge der vorzunehmenden Abwägungen dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben und auch die berechtigten Schutzinteressen privater Wasserfassungen zu berücksichtigen.
Die Fachsektion Hydrogeologie ist eine interdisziplinäre Interessengemeinschaft aus Wissenschaft, Behörden und Unternehmen, die sich mit allen Aspekten des Grundwassers befasst und stellt die größte Vereinigung von Fachleuten der Hydrogeologie und angrenzender Fachbereiche im deutschsprachigen Raum dar. Die Fachsektion Hydrogeologie ist assoziiertes Mitglied im DVGeo.
Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie e. V. in der DGGV, 04.06.2025
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Maike Rüsgen maike.ruesgen@fh-dggv.de
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