Jede vierte selbstständige Handwerkerin ist sechs Wochen nach der Geburt wieder voll im Betrieb tätig
Jede zweite selbstständige Handwerkerin arbeitet bis etwa eine Woche vor der berechneten Geburt ihres Kindes, ebenfalls jede zweite von ihnen kehrt innerhalb von vier Wochen mit reduzierter Stundenzahl in ihren Betrieb zurück. Dies ist ein Ergebnis der Befragung von selbstständigen Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen, die das IfM Bonn im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums und des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) durchgeführt hat.
Für viele selbstständige Handwerkerinnen in Nordrhein-Westfalen bedeutet eine Schwangerschaft nicht nur Vorfreude, sondern auch enorme Belastung – körperlich wie finanziell. Das zeigt eine aktuelle Befragung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums und des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT). Jede vierte selbstständige Handwerkerin in Nordrhein-Westfalen kehrt bereits sechs Wochen nach der Geburt voll zurück in den Betrieb, oft aus wirtschaftlicher Not heraus, denn gesetzliche Mutterschutzleistungen für Selbstständige gibt es bislang nicht. Fast alle übten während der Schwangerschaft regelmäßig körperliche Tätigkeiten aus, vor denen Angestellte geschützt würden.
"Während abhängig Beschäftigte vor und nach der Geburt ihres Kindes durch das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld finanziell aufgefangen werden, haben selbstständige Mütter keinen gesetzlichen Anspruch auf Einkommensersatzleistungen", sagt Studienleiterin Dr. Rosemarie Kay. "Sie können zwar privat ihren Verdienstausfall infolge von Schwanger- und Mutterschaft durch eine Krankengeld- bzw. Krankentagegeldversicherung abfedern, vielen selbstständigen Handwerkerinnen ist diese Absicherungsmöglichkeit jedoch nicht bekannt oder sie haben sich bewusst dagegen entschieden."
Was die Studie zeigt:
• Die meisten Handwerkerinnen lassen ihre berufliche Tätigkeit erst wenige Tage vor der Geburt vollständig ruhen. Jede zweite selbstständige Handwerkerin hört erst eine Woche oder noch kürzer vor der Geburt komplett auf zu arbeiten.
• Etwa jede zweite befragte Handwerkerin kehrte innerhalb von vier Wochen mit reduzierter Stundenzahl zurück in den Betrieb.
• Jede vierte selbstständige Handwerkerin ist bereits sechs Wochen nach der Geburt wieder im gleichen Umfang wie vor der Schwangerschaft zurück im Betrieb.
• 89 Prozent der Befragten übten während der Schwangerschaft regelmäßig körperliche Tätigkeiten aus, die bei Angestellten zu Schutzmaßnahmen oder Beschäftigungsverboten führen würden.
• Drei von vier Befragten sehen sich von erhöhten psychischen Belastungen betroffen.
• Während der Mutterschutzfrist haben nur 29 Prozent der Befragten Krankengeld oder Krankentagegeld von ihrer Krankenkasse erhalten.
• Mehr als 80 Prozent der Befragten fänden die Einführung eines umlagefinanzierten Mutterschaftsgeldes sinnvoll, ca. 40 Prozent sehen auch in der Einführung einer Betriebshilfe ein sinnvolles Modell.
• Die deutliche Mehrheit sieht sich über die vorhandenen Absicherungsmöglichkeiten während der Schwangerschaft schlecht informiert.
• Während der Umsatz für rund die Hälfte der von Umsatzeinbußen Betroffenen frühestens nach einem Jahr das vorherige Niveau erreicht, ist dies bei über einem Drittel auch nach drei Jahren noch nicht der Fall.
An der Befragung haben 950 selbstständige Handwerkerinnen teilgenommen. Sie entstand im Rahmen des Projekts "Machbarkeitsstudie: Wege der Unterstützung für Selbstständige im Handwerk während der Schwanger- und Mutterschaft", das vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert und vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) durchgeführt wird.
Weitere Informationen:
https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/ifm_materialien/dokumente/IfM-Materialien-311_2025.pdf
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