Zwei Speyerer Professorinnen in die Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel berufen
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat zwei Speyerer Professorinnen in Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel des Grundgesetzes berufen.
Mit den der Ökonomin Désirée I. Christofzik und der Rechtswissenschaftlerin Ruth Weber wurden gleich zwei Wissenschaftlerinnen der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer in die im Koalitionsvertrag vereinbarte Expertenkommission berufen, die einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenregel des Grundgesetzes entwickeln soll. Diese Modernisierung hat das Ziel dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung Deutschlands zu ermöglichen. Univ.-Professorin Dr. Christofzik vertritt an der Speyerer Hochschule die Finanzwissenschaft, Univ.-Professorin Dr. Weber das Öffentliche Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Rechtsvergleichung.
Die 15-köpfige Expertenkommission wird in Kürze in Arbeit aufnehmen und Vorschläge für Investitionen in Zukunftsfähigkeit, wirtschaftliche Stärke und Sicherheit bei gleichzeitig soliden öffentlichen Finanzen erarbeiten, so Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bei der Vorstellung der Kommission, in der ökonomische und verfassungsrechtliche Expertise gebündelt werde.
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