Neue Bundesregierungspraxis: Terminversäumnisse im Jobcenter als möglicher Kinderschutzfall?
Experte der Hochschule Fulda warnt vor gefährlicher Grenzverschiebung
Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage sorgt für erhebliche fachliche Diskussionen: Erstmals wird darin nahegelegt, dass dreimalige Terminversäumnisse eines Elternteils im Jobcenter ein Anlass für Kinderschutzmaßnahmen sein können. Zudem wird eine „Informationspflicht“ zwischen Jobcentern und Jugendämtern beschrieben – bis hin zum Verweis auf mögliche familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB.
„Diese Verbindung von SGB-II-Verwaltungspraxis und Kinderschutz ist in dieser Form neu und hat weitreichende Folgen“, sagt Prof. Dr. Nikolaus Meyer, Professor für Profession und Professionalisierung Sozialer Arbeit an der Hochschule Fulda und Experte für Sozialpolitik, Kinder- und Jugendhilfe sowie Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit.
Meyer warnt vor einer Absenkung der Eingriffsschwelle im Kinderschutz und einer neuen Form struktureller Ungleichbehandlung: „Terminversäumnisse sind eine rein verwaltungsrechtliche Frage. Wenn daraus ein Kinderschutzanlass wird, trifft das ausschließlich Familien im Bürgergeldbezug. Armut wird so funktional zum Risikomarker – und das widerspricht grundlegenden fachlichen Standards.“
Aus wissenschaftlicher Perspektive sei besonders kritisch, dass durch die Regierungsantwort ein administrativer Gefährdungsbegriff etabliert werde. „Kinderschutz basiert auf kindbezogenen Hinweisen, nicht auf dem Verhalten der Eltern gegenüber einer Behörde“, so Meyer. „Die geplante Praxis verschiebt die Logik des Kinderschutzes und bindet Jugendämter in eine Sanktionskette ein, die ihren gesetzlichen Aufgaben widerspricht.“
Der Experte sieht in der öffentlichen Debatte über diese Verschiebung ein dringendes fachliches Klärungsbedürfnis. Mit seiner Expertise in theoretischer Fundierung Sozialer Arbeit (u. a. Lebensweltorientierung und Lebensbewältigung) sowie Professionstheorie und Sozialrecht kann Prof. Dr. Meyer die Auswirkungen der geplanten Regelung umfassend einordnen – sowohl für die Praxis der Jugendhilfe als auch für die Profession der Sozialen Arbeit insgesamt.
Journalist*innen und Redaktionen, die die rechtlichen, fachlichen und sozialpolitischen Konsequenzen der Regierungsantwort erklären möchten, steht Prof. Dr. Nikolaus Meyer für Interviews, Hintergrundgespräche und Kommentare zur Verfügung.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Nikolaus Meyer
nikolaus.meyer@sw.hs-fulda.de
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