HFF München gratuliert Studierenden und Alumnae* zu Grimme-Preisen
Grimme-Preise in den Kategorien Fiktion; Spezial; Information und Kultur sowie für den Preis der Studierendenjury an Studierende und Alumnae der HFF München / Verleihung des 62. Grimme-Preises findet am 24. April 2026 in Marl statt
12. März 2026 – Für den diesjährigen Grimme-Preis wurden heute bereits die Preisträgerinnen bekanntgegeben, darunter auch Studierende und Alumnae der Hochschule für Fernsehen und Film (HFF) München. Die Verleihung des 62. Grimme-Preises findet am 24. April 2026 in Marl statt.
Die Grimme-Preise für Studierende und Alumnae der HFF München im Überblick:
Wettbewerb Fiktion
DIE AFFÄRE CUM-EX
HFF-Team: Michael Polle, Mariella Santibáñez (beide Produktion)
DIE NICHTE DES POLIZISTEN
HFF-Team: Rolf Basedow (Buch), W&B Television GmbH (Produktion)
TSCHAPPEL
HFF-Team: Marius Beck (Buch), Marc Philip Ginolas (Buch/Regie)
Grimme-Preis Spezial (für die zeitgemäße Dekonstruktion des Sisi-Hypes durch eine radikale Ästhetik) an:
UNTERWEGS IM NAMEN DER KAISERIN
HFF-Team: Jovana Reisinger (Buch/Regie/Creation), Abschlussfilm an der HFF München
Wettbewerb Information und Kultur
Hass.Hetze.Hoffnung
HFF-Team: Lilian Malan, Philipp Link (beide Buch), Quỳnh Lê Nguyễn (Buch/Regie)
Preis der Studierendenjury
KRANK Berlin
HFF-Team: Alex Schaad (Regie), Tim Kuhn (Bildgestaltung)
Der Grimme-Preis wird seit 1964 jährlich in Marl verliehen. Er wurde 1961 auf Initiative Bert Donnepps vom Deutschen Volkshochschul-Verband gestiftet und zeichnet Fernsehsendungen und -leistungen aus, die für die Programmpraxis vorbildlich und modellhaft sind. Leitziel der im Grimme-Preis institutionalisierten Fernsehkritik ist eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Fernsehen, das als zentrales und bedeutsames Medium mit vielfachen gesellschaftlichen Bezügen und Wirkungen verstanden wird. In diese kritische Auseinandersetzung sind alle Themen und Formen des Fernsehens einbezogen.
*Aufgrund einer für die Hochschule bindenden Vorgabe durch die allgemeine Geschäftsordnung für den Freistaat Bayern vom 01.04.2024 dürfen sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen ausschließlich in der weiblichen und/oder männlichen Form aufgeführt werden. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen sind unzulässig. Selbstverständlich sind Personen aller geschlechtlicher Identitäten ausdrücklich mit angesprochen.
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