Wie Europa demokratisch wurde – und warum darüber bis heute debattiert wird
Wenn über das „Demokratiedefizit“ der Europäischen Union diskutiert wird, wirkt das wie eine neue politische Kontroverse. Tatsächlich begleitet die Frage, wie demokratisch Europa ist und sein sollte, den europäischen Integrationsprozess jedoch seit Jahrzehnten. Ein Forschungsprojekt an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) nimmt diese historische Entwicklung nun genauer in den Blick. Unter dem Titel „Demokratische Verfasstheit in Europa“ untersucht ein Team von Historikerinnen und Historikern, wie europäische und nationale Demokratiegeschichte von den 1970er bis zu den 1990er Jahren miteinander verflochten sind.
An der KU leitet Prof. Dr. Vanessa Conze, Inhaberin des Lehrstuhls für Neuere und Neueste Geschichte, das Projekt. Unterstützt wird sie von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter und Doktoranden Tom Binner. Weitere Projektpartner sind Prof. Dr. Silke Mende von der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Marcus M. Payk von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg mit ihren Doktoranden. Gefördert wird das seit Mai 2025 laufende Projekt von der Gerda Henkel Stiftung.
„Die Debatte über die Frage, wie demokratisch ist Europa, entwickelt sich im Lauf der 1970er Jahre und verschwindet nicht mehr von der Bildoberfläche – sie nimmt nur verschiedene Ausformungen an“, erklärt Vanessa Conze. Im Kern dieser Debatte stehe dabei bis heute die Frage nach dem Verhältnis zwischen nationalen demokratischen Räumen und dem europäischen Raum und damit die Spannung zwischen verschiedenen nationalen Demokratievorstellungen, Verfassungsordnungen und europäischen Institutionen.
Das Projekt besteht aus drei Teilstudien, die zentrale Aushandlungsprozesse über Demokratie im europäischen Integrationsprozess untersuchen. Dabei geht es um die Rolle nationaler Verfassungen, um sicherheitspolitische Debatten sowie um die Aufnahme postdiktatorischer Staaten in die Europäischen Gemeinschaften (EG) beziehungsweise später in die Europäische Union (EU). Das Teilprojekt von Tom Binner an der KU mit dem Titel „Keine Eingriffe in die Identität der Verfassung. Zum Verhältnis zwischen Grundgesetz und ,Europa‘ in demokratiegeschichtlicher Perspektive“ konzentriert sich auf die sogenannten Europa-Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entscheidungen markieren wichtige Momente im historischem Spannungsverhältnis zwischen europäischem Recht und nationaler Verfassungsordnung.
Im Mittelpunkt steht dabei die „Solange-I-Entscheidung“ von 1974. „Das Bundesverfassungsgericht sagt hier, der Grundrechteschutz auf europäischer Ebene reicht nicht aus und deswegen behalten wir uns vor, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs dahingehend zu prüfen, ob diese mit unserem Grundgesetz überein gehen“, erläutert Binner. Vanessa Conze ergänzt: „Daher der Name: Solange der Grundrechteschutz auf europäischer Ebene nicht dem entspricht, was das deutsche Grundgesetz garantiert, solange nehmen wir uns heraus, europäisches Recht zu prüfen.“ In der Urteilsbegründung ist vom Schutz der „Identität der Verfassung“, also des Grundgesetzes, vor dem Europarecht die Rede.
Die Entscheidung aus Karlsruhe wurde von der bundesdeutschen Politik mit Sorge aufgenommen: Das oberste deutsche Gericht schien sich hier gegen die europäische Integration zu positionieren. „Es gab Befürchtungen, dass andere europäische Verfassungsgerichte dem westdeutschen Vorbild folgen könnten”, sagt Tom Binner. Gleichzeitig setzte „Solange-I” eine intensive Diskussion über die demokratische Legitimation der europäischen Integration, aber auch über die Bedeutung und Rolle des Grundgesetzes in Gang. Ob diese Diskussion perspektivisch dazu beitrug, die demokratischen Strukturen Europas weiterzuentwickeln, will Binner in seinem Projekt untersuchen. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls sah Mitte der 1980er Jahre den europäischen Grundrechteschutz und die demokratischen Strukturen der europäischen Institutionen deutlich weiterentwickelt gegenüber den frühen 1970er Jahren. Als Konsequenz hob Karlsruhe 1986 im „Solange-II”-Urteil den Prüfungsvorbehalt auf: „Die Argumentation wurde nun umgekehrt: Solange der Grundrechtsstandard auf europäischer Ebene in verbesserter Form existiert, solange müssen wir das national nicht weiter überprüfen“, erklärt Binner.
Das Projektteam interessiert sich insbesondere für die größeren Fragen hinter den konkreten Urteilen: „In welchem Verhältnis kommunizieren und stehen nationale Verfassungsräume und ihre Definition von Demokratie und Grundrechteschutz mit den europäischen Strukturen? Inwiefern führt der Schutz nationaler Standards zu einer Demokratisierung europäischer Strukturen?“, skizziert KU-Professorin Conze die Thematik.
Tom Binner geht diesen Fragen anhand umfangreicher historischer Quellen auf den Grund. Sein Interesse gilt politischer Kommunikation und Korrespondenzen zwischen verschiedenen Ministerien und den politischen Institutionen auf europäischer Ebene: „Es wird im Kontext von Solange-I viel diskutiert über die rechtliche Interpretation des Urteils und wie man politisch damit umgeht.“ Fündig wurde Binner bereits im Bundesarchiv in Koblenz, dem Archiv des Auswärtigen Amts in Berlin und den „Historical Archives of the European Union“ in Florenz. Auch das Archiv des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe steht noch auf seiner Agenda.
Der Begriff der „demokratischen Verfasstheit“ bildet die konzeptionelle Klammer des Gesamtprojekts. Gemeint ist damit das komplexe Zusammenspiel aus Ideen, Institutionen, politischen Praktiken und gesellschaftlichen Debatten, in dem Demokratie als politische Ordnung immer wieder neu ausgehandelt wird. „Das demokratische Europa ist ein historisches Konstrukt“, betont Conze. Die europäische Integration zeige, dass demokratische Strukturen nicht einfach gegeben seien, sondern sich historisch entwickeln und verändern. Deshalb sei es wichtig zu verstehen, wie die narrative Verbindung zwischen Europa, Demokratie und gemeinsamen Werten überhaupt entstanden ist.
Das Projekt zeigt zugleich, dass viele heutige Diskussionen über Europa eine lange Vorgeschichte haben. „Dass die Debatten um ein Demokratiedefizit auf europäischer Ebene damals schon so virulent waren, ist für mich eine wichtige Erkenntnis“, sagt Binner. Der historische Blick könne helfen, aktuelle Konflikte besser einzuordnen. „Wir können unser Heute nur verstehen, wenn wir den Entstehungsprozess verstehen“, unterstreicht Vanessa Conze.
Die Ergebnisse der drei Teilprojekte sollen in den kommenden Jahren in Workshops, Tagungen und einer Abschlusskonferenz vorgestellt werden. Neben den Dissertationen ist zudem eine eine gemeinsame Publikation geplant, die die unterschiedlichen Perspektiven des Gesamtprojekts zusammenführt.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Vanessa Conze (vanessa.conze@ku.de)
Tom Binner (tom.binner@ku.de)
Ähnliche Pressemitteilungen im idw