Herrenberg-Urteil stellt Hochschulen vor große Herausforderungen – rund 95.000 Lehrbeauftragte betroffen
Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts könnte weitreichende Folgen für die Hochschullehre in Deutschland haben. Sollte das Urteil für Honorarkräfte an Musikschulen künftig auch auf Lehrbeauftragte an Hochschulen angewendet werden, müssten viele von ihnen als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gelten. Ein neuer CHECK des CHE Centrum für Hochschulentwicklung zeigt, welche Rolle Lehrbeauftragte im Hochschulsystem spielen – und welche Auswirkungen ohne rechtliche Klarstellung drohen könnten.
Eine zentrale Stütze der Hochschullehre
Lehrbeauftragte übernehmen einen erheblichen Teil der Lehre an deutschen Hochschulen. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 rund 95.000 Lehrbeauftragte – und damit etwa 82 Prozent mehr als Professorinnen und Professoren.
Die Bedeutung dieser Gruppe zeigt sich auch im Vergleich der Hochschultypen. An Universitäten ist das Verhältnis von Lehrbeauftragten zu Professor*innen nahezu ausgeglichen, während es an Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften mehr als doppelt so viele Lehrbeauftragte wie Professuren gibt. An Verwaltungsfachhochschulen liegt das Verhältnis sogar bei etwa 4,5 zu 1.
Gerade in praxisorientierten Studiengängen bringen Lehrbeauftragte Erfahrungen aus Unternehmen, Kliniken oder kulturellen Einrichtungen in die Hochschullehre ein. Sie erweitern die fachliche Perspektive der Lehre und tragen dazu bei, dass Studiengänge eng mit der beruflichen Praxis verbunden bleiben. Die Hochschulen können über Lehraufträge sehr flexibel spezielle Kompetenzen in die Lehre einbinden, die vom Stammpersonal nicht abgedeckt sind.
Für Lehrbeauftragte aus der Praxis gilt ursprünglich der Ansatz, sie nebenberuflich als selbstständige, freie Mitarbeitende unter Vertrag zu nehmen. Sie müssen dann einen Honorarvertrag mit der Hochschule abschließen, die geleisteten Stunden abrechnen und die Einnahmen in der Steuererklärung angeben.
Steigende Kosten und weniger Praxislehre drohen
Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts stellte 2022 klar, dass Honorarlehrkräfte je nach tatsächlicher Ausgestaltung ihrer Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als abhängig beschäftigt gelten können – auch wenn der Vertrag sie als „selbstständig“ bezeichnet. Entscheidend ist dabei vor allem, ob sie in die Organisation des Trägers eingegliedert sind und kein echtes unternehmerisches Risiko tragen, wodurch dann Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden.
Sollten Lehrbeauftragte an Hochschulen künftig regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen, könnten die Personalkosten für Hochschulen deutlich steigen – ohne dass zusätzliche Lehrkapazität entsteht. Aktuell liegen die Honorare im Bundesdurchschnitt meist zwischen etwa 24 und 80 Euro pro Stunde; durch Sozialabgaben würden die Kosten für Hochschulen um etwa ein Viertel steigen. Zudem erhöht sich der Verwaltungsaufwand, sowohl durch die notwendigen Prüfungen der Fälle als auch durch die Abläufe einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Besonders stark betroffen wären Hochschulen mit vielen Lehrbeauftragten. Gerade an Musikhochschulen übernehmen Lehrbeauftragte einen großen Teil der Lehre, weil dort viele aktive Musikerinnen und Musiker sowie andere Praktiker aus dem Kulturbereich unterrichten. Wenn diese Lehrenden wegfallen oder ihre Beschäftigung deutlich teurer und bürokratischer wird, könnten praxisorientierte Studienangebote erheblich eingeschränkt werden.
„Die Stoßrichtung des Urteils ist nachvollziehbar – es will Scheinselbstständigkeit verhindern und soziale Absicherung stärken“, sagt Frank Ziegele. „Doch wer das Urteil mechanisch auf Hochschulen überträgt, übersieht zentrale Unterschiede. Lehrbeauftragte, die abspringen, deutliche Mehrkosten und jede Menge unnötige Bürokratie rollen auf die Hochschulen zu, wenn das Herrenberg-Urteil ab 2028 umgesetzt wird, ohne auf die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs Rücksicht zu nehmen“, warnt der Geschäftsführer des CHE Centrum für Hochschulentwicklung.
Hochschulen brauchen eine rechtssichere Lösung
Derzeit gilt eine Übergangsregelung, die den Hochschulen Zeit gibt, ihre Modelle anzupassen. Sie soll nach aktuellem Stand bis Ende 2027 verlängert werden. Ohne eine spezifische Regelung für Hochschulen würden danach wieder Einzelfallprüfungen entscheiden, ob Lehrbeauftragte als selbstständig oder abhängig beschäftigt gelten.
Aus Sicht des CHE braucht es daher eine gesetzliche Klarstellung, die die Besonderheiten der Hochschullehre berücksichtigt. Denkbar wären etwa Kriterien für nebenberufliche Lehraufträge oder klare Schwellenwerte für Umfang und Dauer der Tätigkeit, unter denen Lehrbeauftragte weiterhin selbstständig tätig sein können.
„Die Antwort kann nicht lauten: abwarten und hoffen“, sagt Frank Ziegele und fordert „eigentlich lassen sich Sonderregeln für Hochschulen noch 2026 schaffen, eine Verlängerung der unsicheren Übergangsfrist wäre dann vermeidbar. Sinnvoll wäre beispielsweise eine gesetzliche Definition, dass alle hauptberuflich anderweitig Beschäftigten mit einer Lehrverpflichtung bis zu 10 Semesterwochenstunden selbstständig arbeiten. Dies würde soziale Absicherung schaffen, ohne gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Hochschullehre zu gefährden.“
Über die Publikation
Der CHECK zeigt die wichtigsten Daten zu Lehrbeauftragten an deutschen Hochschulen und verdeutlicht die möglichen Folgen für unterschiedliche Akteure und Institutionen des deutschen Hochschulsystems, sollte das Urteil in diesen Konstellationen Anwendung finden. Datengrundlage sind Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2024. Autor*innen des „CHECK Lehrbeauftragte an Hochschulen – Das Herrenberg Urteil und seine Folgen“ sind Frank Ziegele und Cornelia Scheller.
Über das CHE Centrum für Hochschulentwicklung
Das CHE ist ein führender Think Tank für die Hochschullandschaft mit mehr als 30 Jahren Erfahrung. Im deutschen Hochschulsystem ist der Ansatz des CHE einzigartig: Es kombiniert empirische Evidenz, Lösungsentwicklung und Umsetzung unter einem Dach. Der Sitz der gemeinnützigen Einrichtung ist in Gütersloh. Gesellschafter sind die Bertelsmann Stiftung und die Hochschulrektorenkonferenz.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Frank Ziegele
Geschäftsführer
CHE Centrum für Hochschulentwicklung
Tel. 05241 9761-24
E-Mail: frank.ziegele@che.de
Originalpublikation:
Ziegele Frank; Scheller, Cornelia: CHECK - Lehrbeauftragte an Hochschulen - Das Herrenberg-Urteil und seine möglichen Folgen für das Hochschulsystem, Gütersloh, CHE, 2026, 21 Seiten., ISBN 978-3-911128-30-8
Weitere Informationen:
https://www.che.de/download/check-herrenberg-urteil/ - Link zur Publikation
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