Regierungspläne zur Riester-Reform laufen auf noch stärkere soziale Schieflage hinaus – besser gesetzliche Rente stärken
Neue Studie des WSI
Regierungspläne zur Riester-Reform laufen auf noch stärkere soziale Schieflage hinaus – besser gesetzliche Rente stärken
Die 2001 eingeführte Riester-Rente sollte breiten Bevölkerungsschichten zu einer privaten Altersvorsorge verhelfen. Damit soll die Lücke geschlossen werden, die durch eine Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung erst geschaffen wurde. Funktioniert hat das nicht. Zu gering ist die Verbreitung, zu unübersichtlich ist der Markt der Vorsorgeprodukte, zu gering sind die Renditen.
Immerhin eines kann man den Müttern und Vätern der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge aber zugutehalten, so Dr. Florian Blank, Rentenexperte des Wirtschats- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Sie haben sich wenigstens bemüht, die Förderung so zu konstruieren, dass Menschen mit geringeren Einkommen und Menschen mit Kindern von den staatlichen Zulagen besonders profitieren. Gemessen an ihren eigenen Sparbeiträgen bekommen Geringverdienende mit Riester-Rente bislang mehr vom Staat als Besserverdienende.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Riester-Rente zu reformieren. Inzwischen liegt ein Entwurf mit einer neuen Fördersystematik vor und wird im Bundestag beraten. Blank hat in einer neuen Studie die neuen Regelungen mit den alten verglichen.* Sein Fazit: „Wer hat, dem wird gegeben.“ Der Regierungsentwurf beende „die bisherige Praxis, Menschen mit geringem Einkommen besonders profitieren zu lassen“.
Die Förderung der privaten Altersvorsorge geschieht auf zwei Wegen: erstens durch direkte Zuschüsse, zweitens durch Abzug der Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen. Im ersten Fall profitieren vor allem kleine Einkommen, im zweiten größere. Nach dem neuen Modell treten an die Stelle pauschaler Zuschüsse prozentuale Beträge – je nach Höhe des selbst aufgebrachten Sparbetrags. Und die Obergrenze für die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge steigt. Die Zulagenförderung soll laut Gesetzentwurf 2029 für Sparbeiträge im unteren Bereich noch einmal angehoben werden
Ergebnis der Analyse: „Personen mit einem höheren Vorsorgeaufwand profitieren damit deutlich und umso mehr, je höher der Grenzsteuersatz liegt“, sprich: je höher ihr Einkommen ist. Während der Sonderausgabenabzug bisher auf maximal 2100 Euro begrenzt war, können durch die neue Berechnung beispielsweise für eine Person mit zwei Kindern jetzt fast 2900 Euro daraus werden – was bei hohen Grenzsteuersätzen über 1300 Euro Steuerersparnis bringen kann.
Die finanziellen Folgen hat Blank exemplarisch für Personen mit unterschiedlichen Einkommen, mit und ohne Kinder, durchgerechnet. Dabei geht der Forscher davon aus, dass jeweils vier Prozent vom Einkommen für die private Altersvorsorge angelegt werden – im alten Recht einschließlich der Zulagen. Der Vergleich zeigt konkret, wie der soziale Ausgleich im neuen Zulagensystem vor allem für Menschen mit geringerem Einkommen sinken würde.
Beispielsweise erhält eine alleinstehende Person mit 1000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen nach dem alten Recht eine Förderung von 175 Euro pro Jahr. Nach dem neuen Recht würde der Betrag auf 144 Euro sinken, wenn diese Person 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens und damit sogar mehr als bisher spart. Bei 2000 Euro Monatsbrutto ändert sich kaum etwas, jenseits davon fließen nach dem neuen Recht höhere Zulagen. Bei einer kinderlosen Person mit einem sehr hohen Monatseinkommen von 8000 Euro brutto werden so beispielsweise aus bisher rund 990 Euro jährlicher Förderung rund 1060 Euro. Bei Personen mit Kindern ist das grundsätzliche Muster ähnlich, die Schieflage sogar noch ausgeprägter.
Etwas weniger drastisch, aber trotzdem spürbar sind die Konsequenzen, wenn man vergleicht, wie hoch der Anteil der staatlichen Förderung an den gesamten Vorsorgeaufwendungen der Beispielpersonen ist. Bei kinderlosen Alleinstehenden mit 1000 Euro Monatsbrutto liegt diese Quote im alten Recht bei gut einem Drittel, bei noch geringeren Einkommen sogar bei bis zu 75 Prozent. In diesem Einkommensbereich würde die Förderung nach den Plänen der Bundesregierung geringer ausfallen, insbesondere bei Menschen, die kaum über Einkommen verfügen. Oberhalb davon würde nach dem vorgeschlagenen neuen Recht wie bisher die Förderquote jenseits von 2000 Euro Monatsbrutto kontinuierlich ansteigen und bei sehr hohen Monatseinkommen zwischen 8000 und 11000 Euro brutto Werte von mehr als 45 Prozent erreichen.
Kritisches Fazit des WSI-Experten: „Die öffentlich geförderte private Vorsorge hat sich in der bisherigen Form als Irrweg erwiesen. Anstatt sie generell auf den Prüfstand zu stellen und eine konsistente Alterssicherung aufzubauen, die der öffentlichen Rentenversicherung die zentrale Rolle zuweist, soll nun die private Vorsorge verschlimmbessert werden“, so Blank.
Das bekräftigt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Die Politik wäre gut beraten, die Reform der Förderung unter sozialen Gesichtspunkten zu überprüfen und zu verändern und die Förderung für Menschen mit niedrigen Einkommen besonders zu betonen. Mit Änderungen sollte auch nicht bis 2029 gewartet werden. Wichtiger als diese Reform der privaten Vorsorge ist die Fokussierung auf das Gesamtsystem der Alterssicherung und die dauerhafte Stärkung der gesetzlichen Rente – die Koalition vergeudet hier politisches Kapital.“
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Florian Blank
WSI-Experte für Sozialpolitik
Tel.: 0211-7778-581
E-Mail: Florian-Blank@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
Originalpublikation:
*Florian Blank: Wer hat, dem wird gegeben. WSI Policy Brief Nr. 97, März 2026. Download: https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?produkt=HBS-009363
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