Licht und Schatten bei den GKV-Sparplänen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV vorgelegt. Während die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zentrale Ansätze wie mehr Evidenzbasierung ausdrücklich begrüßt, sieht sie zugleich gravierende Lücken – insbesondere bei der Verteilung der Einsparungen sowie bei ungenutzten Sparpotenzialen bei Arzneimitteln und DiGA.
Das BMG macht Druck: Kurz nachdem die „FinanzKommission Gesundheit“ ihre 66 Empfehlungen zu milliardenschweren Einsparungen innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgestellt hatte, hat das BMG einen umfangreichen Referentenentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV veröffentlicht. Die Gesetzesvorlage soll schon in der kommenden Woche ins Kabinett gebracht werden.
Mehr Evidenzbasierung gefordert
Insbesondere die angekündigte stärkere Fokussierung auf eine evidenzbasierte Medizin wird von der DEGAM nachdrücklich unterstützt: „Unsere Fachgesellschaft spricht sich klar für mehr Evidenzbasierung in der medizinischen Versorgung inklusive der Präventionsleistungen aus. Allerdings zeigt der vorliegende Entwurf, dass sich das BMG in wichtigen Punkten deutlich von den Empfehlungen der Kommission abgesetzt hat und dass die Belastungen im Gesetzesentwurf nicht ausgewogen verteilt sind. Das bedauern wir sehr“, kommentiert Prof. Eva Hummers, Präsidentin der DEGAM.
Hausärztliche Praxis auf- statt abwerten
Dass die Begrenzung der Ausgaben alle Akteure im Gesundheitswesen – auch die hausärztlichen Praxen – betreffen werden, ist aus Sicht der DEGAM unstrittig. „Wir brauchen echte und vor allem gemeinsame Anstrengungen, um unser System nicht nur zu erhalten, sondern zukunftsfähig zu machen“, bekräftigt Vizepräsident Prof. Marco Roos.
Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass die hausärztliche Versorgung momentan sowieso neu geplant wird: Im Spätsommer will das BMG einen Referentenentwurf für die Einführung eines Primärversorgungssystems vorlegen. Beide Gesetzesvorhaben dürfen nicht kollidieren. Deshalb empfiehlt die DEGAM, die Abschnitte im Gesetzesentwurf, die die hausärztliche Vergütung und insbesondere die Vergütung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) betreffen, zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Referentenentwurf herauszunehmen und im Zuge der Neuordnung der Primärversorgung im Laufe des Jahres erneut zu reflektieren.
„Alles andere wäre kontraproduktiv. Denn parallel zu den Plänen zur Stabilisierung der Beitragssätze wird im BMG an der Einführung eines hausärztlich geleiteten Primärversorgungssystem gearbeitet“, so Marco Roos weiter. „Als Signal wäre es fatal, wenn wir jetzt kurzfristig bei den hausärztlichen Praxen sparen, um sie dann mittel- und langfristig an zentraler Stelle im Gesundheitssystem aufgewertet zu positionieren. Es ist absehbar, dass damit zusätzliche Anforderungen – Investitionen, mehr Patientenaufkommen, weitere Aufgaben – verbunden sein werden.“
Zustimmung gibt es von der DEGAM für allem für die geplante Streichung von Leistungen, die nicht evidenzbasiert sind. Zum Beispiel unterstützt die DEGAM das Vorhaben, das Hautkrebsscreening bis zu einer abschließenden Prüfung des patientenrelevanten Nutzens auszusetzen.
Kritik an Regelungen zu Arzneimitteln und DiGA
Enttäuschend fällt der Referentenentwurf laut DEGAM im Bereich der Arzneimittel und bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) aus: Während bei den Leistungserbringern (ambulante und stationäre Versorgung) hohe Einsparungen geplant sind, lässt der Entwurf bei den Arzneimitteln vieles liegen: „Die geplanten Änderungen im Arzneimittelbereich sind schwach – dabei gehören Arzneimittel, vor allem die neuen mit Patentschutz, zu den großen Kostentreibern im Gesundheitswesen“, kritisiert Vizepräsidentin Prof. Jutta Bleidorn.
Bei den DiGA sieht es ebenfalls mau aus: Obwohl die Finanzkommission dringend empfohlen hatte, die Nutzenbewertung strenger und verbindlicher zu fassen, sind in diesem Bereich keine Änderungen geplant. Dabei muss auch hier gelten: Arznei- und DiGA-Regelungen müssen – wie alle anderen Leistungen auch – konsequenter am medizinischen Nutzen, der Evidenz und der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden.
Pressekontakt:
Natascha Hövener
Pressesprecherin
Telefon: 030 – 20 966 98 16
E-Mail: hoevener@degam.de
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
Schumannstraße 9, 10117 Berlin
Präsidentin: Prof. Dr. med. Eva Hummers (Göttingen)
Über die DEGAM
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die Allgemeinmedizin als anerkannte wissenschaftliche Disziplin zu fördern und sie als Rückgrat der Patientenversorgung weiterzuentwickeln. Die DEGAM ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur wissenschaftlichen Entwicklung der Allgemeinmedizin an den Hochschulen, zur Fort- und Weiterbildung sowie zum Qualitätsmanagement. Sie erarbeitet eigene wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die hausärztliche Praxis und beteiligt sich auch an interdisziplinären Leitlinien anderer Fachgesellschaften. Die Aktivitäten der Nachwuchsförderung werden überwiegend von der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DESAM) realisiert.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Eva Hummers, Präsidentin der DEGAM
E-Mail: eva.hummers@med.uni-goettingen.de
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