Gesetzesnovelle zur Tierhaltungskennzeichnung ist ein Fortschritt
Forschende der Humboldt-Universität Berlin und der Universität Göttingen bewerten die geplante Novelle der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung als Fortschritt. Sie kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Markttransparenz und Tierschutz leisten.
Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurde 2023 erstmals eine verbindliche staatliche Kennzeichnung der Haltungsform für Lebensmittel tierischen Ursprungs eingeführt. Nun soll das Gesetz novelliert werden. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine umfassende Weiterentwicklung vor. Unter anderem sollen künftig auch Importware, Verarbeitungsware und die Außer-Haus-Verpflegung einbezogen werden. Der Entwurf soll in den nächsten Tagen bei der Europäischen Kommission notifiziert werden.
Ein Gutachten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Humboldt-Universität zu Berlin und der Georg-August-Universität Göttingen hat den Referentenentwurf rechtlich und agrarpolitisch eingeordnet und seine Vereinbarkeit mit verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Vorgaben untersucht. Die Autorinnen und Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagene Weiterentwicklung geeignet ist, die Markttransparenz zu erhöhen, den Tierschutz in der Schweinehaltung zu stärken und die praktische Umsetzung des Systems zu verbessern. Darauf aufbauend entwickelt das Gutachten konkrete Handlungsoptionen für die weitere Ausgestaltung.
„Die geplante Reform ist ein entscheidender Schritt nach vorn. Insbesondere dass Verarbeitungsware, Gastronomie und auch Importware künftig einbezogen werden sollen, ist zentral für die Wirksamkeit der Tierhaltungskennzeichnung. Nur wenn alle Produkte im Markt erfasst sind, lassen sich Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und ein einheitliches Transparenzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher sicherstellen – eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Tierschutzpräferenzen tatsächlich in Kaufentscheidungen umgesetzt werden können“, so Gutachterin Jasmin Zöllmer von der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die Autorinnen und Autoren kommen außerdem zu dem Ergebnis, dass die geplante Einbeziehung ausländischer Lebensmittel unions- und welthandelsrechtlich grundsätzlich vertretbar ist.
„Jetzt geht es darum, diesen Gesetzesvorschlag erfolgreich bei der Europäischen Kommission zu notifizieren und zügig im Deutschen Bundestag zu verabschieden”, so Harald Grethe, Professor für Agrarentwicklung und Handel am Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin. „Langfristig sind weitere Verbesserungen, zum Beispiel in der graphischen Gestaltung der Kennzeichnung wünschenswert, aber es sollte jetzt keine weiteren Verzögerungen geben.“
Empfehlungen der Gutachter*innen
Für die anstehende EU-Notifizierung empfiehlt das Gutachten, den Tierschutz als eigenständiges, tragendes Gemeinwohlziel stärker hervorzuheben, um den Eingriff in den Warenverkehr innerhalb der EU zu rechtfertigen. Ebenfalls sollten funktional gleichwertige ausländische Haltungs- und Kontrollsysteme anerkannt werden, sofern das mit der jeweiligen Haltungsstufe verfolgte Schutzniveau erreicht wird, um keine Handelsbarrieren entstehen zu lassen.
„Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung ist kein Wohlfühl-Label, sondern ein rechtlich verbindliches Instrument: Sie soll Informationsasymmetrien abbauen, höhere Tierwohlstandards sichtbar machen und zugleich unions- und WTO-rechtlich so ausgestaltet sein, dass sie Transparenz schafft, ohne zur versteckten Handelsbarriere zu werden“, sagt José Martínez, Professor für Agrarrecht und Öffentliches Recht an der Georg-August Universität Göttingen.
Beispiele aus Frankreich, Finnland und der Schweiz zeigen laut Gutachten, dass Herkunfts- und Produktinformationen auch in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung praktikabel bereitgestellt werden können. „Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung unmittelbar am Ort der Auswahlentscheidung gut sichtbar erfolgt“, betont Achim Spiller, Professor für Marketing für Lebensmittel und Agrarprodukte von der Georg-August-Universität Göttingen.
Positiv bewertet wird zudem, dass der Referentenentwurf frühere Lebensphasen der Schweine einbezieht, etwa die Ferkelaufzucht, die Sauenhaltung sowie Eingriffe wie die Ferkelkastration unter wirksamer Schmerzausschaltung. Auch die erweiterten Möglichkeiten des sogenannten „Downgradings“ werden grundsätzlich begrüßt. Dabei kann Fleisch aus einer höheren Haltungsform freiwillig unter einer niedrigeren Haltungsform vermarktet werden.
Langfristigen Verbesserungsbedarf sehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler insbesondere bei der verständlichen und verbraucherfreundlichen Gestaltung der Kennzeichnung.
Über das Gutachten
Das Gutachten wurde von einem Team aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Humboldt-Universität zu Berlin und der Georg-August-Universität Göttingen erstellt. Beteiligt waren Jasmin Zöllmer, Prof. Dr. José Martinez, Prof. Dr. Achim Spiller und Prof. Dr. Harald Grethe. In Auftrag gegeben wurde es von Niedersachsens Landestierschutzbeauftragter Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting.
Zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Das Gesetz führt erstmals eine verbindliche staatliche Kennzeichnung der Haltungsformen für Lebensmittel tierischen Ursprungs ein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen beim Kauf von frischem Schweinefleisch künftig klar erkennen können, wie die Tiere gehalten wurden. Vorgesehen sind fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Der Referentenentwurf steht kurz vor Beginn des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Jasmin Zöllmer
Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin
E-Mail: jasmin.zoellmer@hu-berlin.de
Originalpublikation:
Link zum Gutachten: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/novellierungsvorschlage-zur-tierhaltungskennzeichnung-bekraftigt-250705.html
Weitere Informationen:
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/novellierungsvorschlage-zur-tierhaltungskennzeichnung-bekraftigt-250705.html Link zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ähnliche Pressemitteilungen im idw