Pflege-Entwurf: Sparreform statt Zukunftsreform
Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, sieht im Reformentwurf zur Pflege positive Ansätze, bedauert aber den „fehlenden Mut“ zu grundlegenden Reformen.
„Die Bundesregierung entscheidet sich mit dem Referentenentwurf primär für Kosteneinsparungen statt für eine Strukturreform. Rotstift statt Gestaltung. So verstärkt sich das Gefühl, im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein“, kritisiert Zurkuhlen.
Als „sehr positiv“ bewertet Zurkuhlen die Einführung der Pflegebegleitung sowie die Bündelung der Leistungen in Budgets.
KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen hofft auf das parlamentarische Verfahren zur Reform der Pflege. „Grundlegende Forderungen wurden im Referentenentwurf nicht umgesetzt: Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht ersetzt und Schulden des Staates bei der Pflegeversicherung aus der Coronazeit nicht zurückerstattet werden, was verfassungsrechtlich bedenklich ist. Schon aus diesem Grund muss hier im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Stattdessen werden die Versicherten und Beitragszahlenden zusätzlich mit Darlehen belastet.“ Das sei nicht generationengerecht und nachhaltig. Insgesamt belaste der Referentenentwurf vor allem pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und beruflich Pflegende "enorm".
Zurkuhlen sieht jedoch auch gute Ansätze, wörtlich sagte sie:
"Sehr positiv zu bewerten sind die Stärkung der Prävention und Rehabilitation sowie das Recht auf eine Pflegebegleitung, die durch den Pflegedschungel führen und Rechte sichern soll. Die Pflegebegleitung soll zudem präventive und rehabilitative Maßnahmen vorschlagen und die Möglichkeit zur selbstständigen Lebensführung so lange wie möglich erhalten. Handlungsbedarf kann durch eine enge Begleitung früh erkannt werden. Zudem soll die Pflegebegleitung die pflegenden Angehörigen entlasten. Allerdings muss die Begleitung professionell geschult sein.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erwartet durch die Stärkung von Prävention und Rehabilitation immerhin Einsparungen bis zum Jahr 2030 von bis zu 1,2 Milliarden Euro jährlich. Von solch positiven Effekten hätten alle Beteiligten noch erheblich mehr profitieren können, wenn nur der Mut zu sektorenübergreifenden Maßnahmen größer gewesen wäre", so Zurkuhlen.
Ein Fortschritt sei auch die Zusammenlegung von Leistungen in ambulanten Sach- und Entlastungsbudgets. "Das neue Sozialraumbudget für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ beachtet die Forderungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Pflege quartiersnah und sozialraumorientiert zu gestalten", unterstrich Zurkuhlen.
"Auch die Einnahmenseite wurde berücksichtigt: Der Gesetzentwurf sieht etwa vor, Arbeitgeber-Beiträge für Geringverdienende einzuführen."
"Leider", so bedauerte die KDA-Vorständin, "fehlen Indikationen dafür, wie die Kommunen die ihr zu Recht zugewiesene größere Verantwortung bei der Sicherstellung der Pflege gewährleisten sollen." Unvollendet sei des Weiteren die Überlegung bezüglich der notwendigen Indikatoren für eine evidenzbasierte Feststellung einer pflegerischen Unterversorgung – und die daraus resultierende kommunale Pflegeplanung."
Irreführend sei es auch, "wenn im Referentenentwurf zu lesen ist, dass das Ziel der Anpassung bei der Pflegegrad-Einstufung eine „Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen“ ist. Tatsächlich verringert sich hierdurch nur die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ein Recht auf eine Leistung erhalten".
Es lägen gute und finanzierbare Vorschläge für eine Zukunftsreform der Pflege vor, so Zurkuhlen. "Man kann nur hoffen, dass es im parlamentarischen Verfahren mehr Mut zur Gestaltung gibt.“
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA: info@kda.de
Originalpublikation:
https://kda.de/sparreform-statt-zukunftsreform/
Weitere Informationen:
https://kda.de/wp-content/uploads/2025/06/Strukturreform_Pflege_und_Teilhabe_III_2025.pdf
https://„Reset“-Strategiepapier des KDA zur Reform von Teilhabe und Pflege
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