Fachleute mahnen bessere Regelung der Suizidhilfe in Deutschland an
Der assistierte Suizid ist in Deutschland erlaubt, doch Fachleute aus Medizin, Rechtswissenschaft und Ethik vermissen dazu ein klares Gesetz. Darum zeigen sie nun in einem Eckpunkte-Papier auf, wie sie sich eine verfassungskonforme Regelung vorstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 das Grundrecht des Einzelnen auf einen freiverantwortlichen Suizid festgeschrieben. Seither ist die Anzahl assistierter Suizide kontinuierlich gestiegen.
Die bislang vermutlich größte öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema gab es Ende 2025: Damals beendeten zwei weithin bekannte Entertainerinnen, die Zwillingsschwestern Alice und Ellen Kessler, mit Unterstützung einer Sterbehilfe-Organisation ihr Leben im Alter von 89 Jahren.
Assistierter Suizid ist „Beihilfe zur Selbsttötung“. Die assistierende Person (ein Angehöriger des Sterbewilligen, ein ihm nahestehender Mensch, ein Arzt oder Sterbehelfer) stellt dem Sterbewilligen eine tödliche Substanz bereit, die dieser sich selbstständig zuführt.
Würzburger Juraprofessor: „Unsicherheit und Missbrauch drohen“
Assistierter Suizid ist in Deutschland erlaubt, doch es gibt dazu bisher keine gesetzliche Regelung. „Ohne ein Gesetz zum assistierten Suizid drohen Unsicherheit, Angst und Missbrauch. Und mit einer zu strikten Regelung besteht die Gefahr, dass das besagte Grundrecht ausgehöhlt wird“, sagt Professor Eric Hilgendorf, Leiter des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg.
Vor diesem Hintergrund beschreiben der Würzburger Professor sowie zwölf weitere Fachleute aus Palliativmedizin, Psychiatrie, Psychologie, Rechtswissenschaft und Medizinethik in einem Eckpunkte-Papier, was bei einer gesetzlichen Regelung aus ihrer Sicht wichtig ist.
Das Papier besagt unter anderem,
• dass der liberale Rechtsstaat die Selbstbestimmung und Freiheit des einzelnen Menschen garantiert – und damit auch das Recht, Hilfe bei einem freiverantwortlichen, sicheren und friedvollen Suizid in Anspruch zu nehmen. Ein künftiges Suizidhilfegesetz müsse diesem Grundrecht unter angemessener Berücksichtigung des Lebensschutzes gerecht werden.
• dass erste empirische Studien, Einzelfallberichte und Gerichtsurteile auf Defizite der Suizidhilfepraxis in Deutschland hinweisen. Sie betreffen unter anderem die angemessene fachliche Beratung, die Prüfung der Freiverantwortlichkeit und die konkrete Durchführung des Suizids.
• wie die Prüfung der Freiverantwortlichkeit ablaufen und dokumentiert werden sollte – um sicherzustellen, dass die vier vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind: Einsichts- und Urteilsfähigkeit, Informiertheit sowie Freiwilligkeit und innere Festigkeit des Suizidentschlusses.
Die Autorinnen und Autoren haben ihr Eckpunkte-Papier in der FAZ Online am 26. Mai 2026 veröffentlicht. Es ist als Aufklärung für die Öffentlichkeit gedacht und als Unterstützung für den Gesetzgeber. Für alle frei verfügbar ist der Text des Papiers auf den Webseiten von Eric Hilgendorf. https://go.uniwue.de/eckpunkte
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Prof. Dr. Bettina Schöne Seifert, Mobil 0151 55014582, bseifert@uni-muenster.de
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg, eric.hilgendorf@uni-wuerzburg.de
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