Akkreditierungsrat beschließt neue FAQ und behandelt 211 Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung
Der Akkreditierungsrat ist am 25.06.2026 zu seiner 129. Sitzung zusammengekommen, die virtuell stattgefunden hat.
Auf dieser Sitzung hat er zwei neue FAQ beschlossen: Eine FAQ mit Hinweisen zur Erstellung von Prüfungskonzepten (https://akkreditierungsrat.de/faq-kategorie/pruefungskonzept/) gemäß der Neufassung von § 12 Abs. 5 Ziffer 4 MRVO, und eine FAQ zu Studiengängen mit besonderem Profilanspruch (https://akkreditierungsrat.de/faq-kategorie/studiengaenge-mit-besonderem-profilanspruch/).
Weiterhin hat der Akkreditierungsrat das Alternative Verfahren an der Fakultät für Wirtschaft und Recht der Hochschule Pforzheim akkreditiert. Dabei ergaben sich zwei Nova: Zum einen handelt es sich um das erste Alternative Verfahren, das ausschließlich eine Teileinheit einer Hochschule betrifft. Zum anderen ist es das erste Verfahren dieser Art, das aus einem Experiment nach der Experimentierklausel des früheren Systems hervorgegangen ist.
Grundlage des Verfahrens ist das bereits 2020 positiv bewertete „Fakultätsreview“, das nun weiterentwickelt wurde. Es kombiniert die Programmakkreditierung aller Studiengänge der Fakultät mit einer Begutachtung ihrer strategischen Ziele und des erreichten Zielerreichungsgrads. Die Intention des Verfahrens besteht darin, die strategische Entwicklung der Fakultät zukunftsgerichtet zu unterstützen und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen systematisch weiterzuentwickeln.
Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, betont den besonderen Mehrwert des Verfahrens: „Das Alternative Verfahren eignet sich in besonderer Weise dazu, viele Mitglieder der Fakultät aktiv in die Qualitätsentwicklung und Zielerreichung der Fakultät einzubeziehen. Dadurch entsteht ein deutlicher Gewinn für die gesamte Institution.“
Zu der Sitzung lagen ferner zwölf Anträge auf Systemakkreditierungen vor. Der Akkreditierungsrat hat sechs Hochschulen aufgrund der Erst- oder Reakkreditierung ihres internen Qualitätssicherungssystems die Befugnis erteilt, ihre Studiengänge für acht Jahre eigenständig zu akkreditieren. Bei fünf Anträgen auf Systemakkreditierung hat er der Hochschule eine erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Auflagenerfüllung bestätigt; eine Hochschule hat nachträglich die Erfüllung des formalen Kriteriums nachgewiesen, dass alle Studiengänge das Qualitätsmanagementsystem durchlaufen haben.
Weitere 199 Anträge entfielen auf die Programmakkreditierung und umfassten 528 Studiengänge. Studiengängen von drei Anträgen wurde die Akkreditierung entzogen, sechs Einzelanträge sowie ein Bündelantrag wurden negativ beschieden. Allen anderen Studiengängen bescheinigte der Akkreditierungsrat einen guten Qualitätsstandard.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
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Stiftung Akkreditierungsrat
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