Publikation zu Pränataldiagnostik: Wie frei ist die Entscheidung wirklich?
Ein Bluttest in der Schwangerschaft gilt heute für viele als selbstverständlich. Er verspricht frühzeitig Informationen über mögliche Chromosomenvariationen des ungeborenen Kindes – und wird inzwischen von rund jeder zweiten Schwangeren genutzt. Doch wie frei ist die Entscheidung für oder gegen einen solchen Test tatsächlich? Welche gesellschaftlichen Erwartungen, politischen Rahmenbedingungen und Vorstellungen von Behinderung beeinflussen sie? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Lisa Koopmann, Lehrbeauftragte an der EvH Bochum, in ihrem aktuellen Fachartikel in der Zeitschrift GENDER. Ein Interview.
Im Interview erklärt die Heilpädagogin, warum Pränataldiagnostik weit mehr ist als eine private Entscheidung werdender Eltern und weshalb sie für einen erweiterten Blick auf reproduktive Selbstbestimmung plädiert.
Frau Koopmann, bevor wir über die gesellschaftlichen Folgen sprechen: Was genau versteht man unter Pränataldiagnostik – und warum wird sie derzeit so intensiv diskutiert?
Die Pränataldiagnostik gilt als größtes Anwendungsfeld genetischer Diagnostik und ermittelt durch vorgeburtliche invasive, also in den Körper eindringende, und nicht-invasive Verfahren die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer Behinderung oder einer Chromosomenvariation. Vor einigen Jahren wurde der nicht-invasive Pränatal-Test, umgangssprachlich Bluttest genannt, eingeführt. Damit lässt sich schon vor der Geburt die Wahrscheinlichkeit bestimmter Behinderungen ermitteln, wobei aktuell insbesondere die Trisomien im Fokus stehen. Im Schnitt macht inzwischen jede zweite schwangere Person einen solchen Test und es besteht seit 2022 auch eine Kassenzulassung.
Dabei sagt der Gesetzestext eigentlich, dass die Leistung nur in ‚begründeten Ausnahmefällen‘, also wenn es die seelische Verfasstheit der Mutter begründet, von der Krankenkasse übernommen wird. Wir sehen aber, dass der Test immer mehr eine gängige Reihenuntersuchung wird. Das Problem: Die Tests bieten keine eindeutige Diagnose, sondern nur eine Wahrscheinlichkeitsberechnung und die Aussagekraft variiert ebenfalls. Das ist vielen aber nicht klar. Auch die mit einem pränatalen Befund verbundenen Schwangerschaftsabbrüche – nach einer pränatalen Diagnose entscheiden sich über 90% der Schwangeren für einen Abbruch – spielen eine Rolle in der öffentlichen Diskussion.
In Ihrem Artikel schreiben Sie, dass die Pränataldiagnostik ein Spannungsfeld zwischen der Selbstbestimmung Schwangerer und dem Existenzrecht von Menschen mit Behinderung eröffnet. Worin besteht dieser Konflikt?
Das oberste Prinzip der Pränataldiagnostik soll ja die weibliche Autonomie sein. Aber es gibt viele Hinweise darauf, dass die Selbstbestimmung in der Realität in vielerlei Hinsicht eingeschränkt wird und diese deklarierte Autonomie gar nicht erreicht werden kann. Das eröffnet die Frage, wessen Selbstbestimmung dann überhaupt verhandelt wird bzw. gemeint ist, und wer ggf. auch ausgeschlossen wird. In meinem aktuellen Artikel untersuche ich diese angrenzenden, sozialethischen Fragen zur Pränataldiagnostik und versuche die Auswirkungen stärker in den Blick zu nehmen, um so die individualistisch geprägte Perspektive um gesellschaftspolitische Dimensionen zu erweitern. Dazu gehören auch Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und werdende Eltern. Eine zentrale behindertenpolitische Kritik in Bezug auf das angesprochene Existenzrecht zeigt sich darin, dass es durch die NIPT zu einer Infragestellung dieses Rechts komme.
Warum reicht es nicht aus, die Entscheidung über die Bluttests als rein private Angelegenheit werdender Eltern zu betrachten?
Die gängige Auffassung ist, dass es sich um ein rein medizinisches Verfahren handelt und die Inanspruchnahme eigentlich eine individuelle Entscheidung sei. Dabei werden aber andere ethische, soziale, gesellschaftspolitische Fragen und Einflüsse oftmals ausgeblendet. Insgesamt lässt sich sagen, dass reproduktive Fragen immer mit Fragen zu Rassismus, Ableismus und Klassismus verbunden waren und vor diesem Hintergrund eingeordnet werden müssen. Wenn wir beim Thema Behinderung bleiben, wird beispielsweise problematisiert, dass von dem Bluttest allein schon ein diskriminierendes Signal ausgehe, dass das Leben von Menschen mit Behinderung nicht lebenswert sei.
Diese eindimensionale Perspektive bedeutet auch eine starke Individualisierung und Verantwortungsverlagerung auf werdende Eltern, insbesondere auf schwangere Frauen, die sich in pränatalen Fragen zunehmend auch sozialem Druck ausgesetzt sehen. Dieser Druck scheint sich sowohl auf die grundsätzliche Inanspruchnahme als auch auf die Entscheidungsmöglichkeiten nach einem pränatalen Befund auszuwirken. Die gesellschaftlichen Strukturen, die es Schwangeren erschweren oder eben erlauben, sich für ein Kind mit einer Behinderung zu entscheiden, wie inklusive Verhältnisse, müssen stärker in den Fokus geraten, um reproduktive Gerechtigkeit zu ermöglichen.
Sie sprechen einer feministischen und einer behindertenpolitischen Perspektive. Wo sehen Sie Konflikte – und wo gemeinsame Ziele? Was fordern Sie?
Grundlegend zeigt sich die Schwierigkeit, von der feministischen und der behindertenpolitischen Sichtweise zu sprechen, da sich natürlich eine Vielzahl an Diskurssträngen und Perspektiven finden lässt. Daher lassen sich auch viele Überschneidungen, aber auch Unterschiede in den Positionen finden, weshalb ich solche nur exemplarisch anhand von Beispielen aufzeigen kann. Ein Reibungspunkt beider Bewegungen stellt sicherlich der in den Anfängen fehlende Einbezug von ableistischen und intersektionalen feministischen Perspektiven dar. Diese Leerstelle und auch die Engführung der Debatte auf das Thema des Schwangerschaftsabbruchs stellt auch ein Spannungsfeld dar. Aber auch der Selbstbestimmungsbegriff ist immer wieder Thema anhaltender Debatten, auch innerhalb der Bewegungen.
Was die Bewegungen zu einen scheint, ist die übergeordnete Position, die sie einnehmen und mit der sie sich von dem gängigen individualistisch geprägten Blick abgrenzen – sie nehmen nicht die individuelle Entscheidung schwangerer Personen in den Blick und problematisieren diese, sondern kritisieren vielmehr die soziale Dynamik und die gesellschaftliche Praxis der PND. So werden eher fehlende gesellschaftliche Strukturen angeprangert, die es schwangeren Personen erschweren, sich für ein Kind mit einer Behinderung zu entscheiden.
Was müsste sich gesellschaftlich oder politisch ändern, damit Schwangere tatsächlich selbstbestimmt entscheiden können?
Ich sehe zwei zentrale Ansatzpunkte für Veränderungen – einerseits bedarf es einer Fokusverschiebung von der Betrachtung individueller Entscheidungen hin zu den Rahmenbedingungen, unter den reproduktive Entscheidungen getroffen werden. Daneben erscheint aber auch eine veränderte Sicht auf Selbstbestimmung wichtig, die intersektional, feministisch und antiableistisch konzipiert werden müsste, um den Einbezug aller zu gewährleisten. Dies würde ermöglichen, sowohl das Recht auf Selbstbestimmung schwangerer Personen als auch das Existenzrecht von Menschen mit Behinderungen zusammenzudenken, ohne eins der beiden einzuschränken.
Anschlussfähig an diese stärker von gesellschaftspolitischen Bedingungen ausgehenden Forderungen erscheint das in Deutschland zumindest in der Anwendung auf Pränataldiagnostik relativ neue Konzept der reproduktiven Gerechtigkeit, das Forderungen nach reproduktiven Rechten mit den politischen Zielen sozialer Gerechtigkeit kombiniert. Eine Forderung wäre ein stärkerer Einbezug dieser Überlegungen in den aktuellen Diskurs, der es ermöglichen würde, die Debatte um entscheidende Punkte zu erweitern.
Hintergrund:
Lisa Koopmann hat an der EvH Bochum Heilpädagogik studiert und anschließend erfolgreich ihren Master in „Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung“ abgeschlossen. In ihrer Forschung befasst sich die Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung insbesondere mit feministischen und behindertenpolitischen Themen. Der aktuelle Artikel in der Fachzeitschrift GENDER ist im Rahmen ihrer Dissertation entstanden, die die reproduktive Selbstbestimmung anhand einer empirischen Erhebung in den Mittelpunkt rückt und dabei auch geschlechtertheoretisch relevante Aspekte berücksichtigt.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Lisa Koopmann, koopmann@evh-bochum.de
Originalpublikation:
https://budrich-journals.de/index.php/gender/article/view/46962
Erscheinungsdatum: Juni 2026
Ausgabe: Jg. 18, Nr. 2-2026: Ungleichheiten neu denken: theoretische und methodologische Fragen intersektionaler Geschlechterforschung
DOI: https://doi.org/10.3224/gender.v18i2.09
Open Access ab: 17.06.2026
Open-Access-Lizenz: CC BY 4.0
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