„Ein Verbot aus dem Affekt trifft die Falschen und bremst Innovation“
Heimliche Aufnahmen mit Smart Glasses sind ein reales Problem. Ein Verbot der Geräte wäre aus Sicht des Technologieforschers Prof. Dr. Philipp A. Rauschnabel von der Universität der Bundeswehr München dennoch der falsche Weg. Es würde eine Technologie blockieren, die Menschen im Alltag unterstützt, Inklusion fördern kann und sich zu einer neuen Computing-Plattform entwickeln könnte. „Der Nutzen dieser Geräte wird unterschätzt!“
Ein Verbot der Geräte wäre aus Sicht des Technologieforschers Prof. Dr. Philipp A. Rauschnabel von der Universität der Bundeswehr München dennoch der falsche Weg. Es würde eine Technologie blockieren, die Menschen im Alltag unterstützt, Inklusion fördern kann und sich zu einer neuen Computing-Plattform entwickeln könnte. „Der Nutzen dieser Geräte wird unterschätzt!“
Anlass der Debatte sind einige Influencer, die mit Smart Glasses ungefragt Menschen, überwiegend Frauen, gefilmt und die Aufnahmen ins Netz gestellt haben. „Menschen heimlich zu filmen und bloßzustellen, ist nicht akzeptabel, unabhängig davon, ob dafür eine Brille, ein Smartphone oder eine Knopfkamera verwendet wird“, sagt Rauschnabel. „Aber solange solche Videos Nutzerreaktionen erzeugen, belohnen die Plattformalgorithmen genau dieses Verhalten. Das Problem ist nicht die Brille, sondern eine Plattformlogik, die Missbrauch mit Aufmerksamkeit belohnt.“
NICHT DIE BAUFORM IST DAS PROBLEM
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Debatte zuletzt mit der Frage befeuert, dass bestimmte Smart Glasses unter das Verbot getarnter Aufnahmegeräte nach § 8 TDDDG fallen könnten. Über ein solches Geräteverbot entscheidet allerdings nicht die Datenschutzbehörde, sondern die Bundesnetzagentur. Sie beschäftigt sich seit Jahren mit versteckten Aufnahmegeräten und prüft bei Smart Glasses vor allem, ob eine Aufnahme für Dritte erkennbar ist.
Entscheidend ist daher, ob die sichtbaren LED-Signale heutiger Brillen ausreichen. Rauschnabel verweist auf einen Lernprozess: So wie Menschen gelernt haben, ein hochgehaltenes Smartphone als Hinweis auf eine mögliche Aufnahme zu erkennen, werden sie auch lernen, auf die Signale von Smart Glasses zu achten. Das ersetzt technische Standards nicht, spricht aber für eindeutige, gut sichtbare Signale statt für ein grundsätzliches Verbot. Maßstab sollte dabei nicht der besonders misstrauische oder technisch versierte Beobachter sein, sondern ein durchschnittlich aufmerksamer Mensch.
Das größere Problem sieht Rauschnabel bei Geräten ohne solche Schutzmechanismen. Im internationalen Onlinehandel finden sich günstige Modelle aus Asien ohne sichtbare Aufnahmeindikatoren. Bei ihnen ist zudem unklar, wo und von wem Daten verarbeitet werden. Rauschnabel und sein Team haben solche Modelle untersucht: Datenschutzinformationen seien teils unvollständig oder nur auf Chinesisch verfügbar; zudem fehle ein greifbarer Verantwortlicher in der EU.
Darin sieht er ein regulatorisches Paradox: Große, in Europa erreichbare Hersteller lassen sich leichter kontrollieren als jene Anbieter, bei denen Schutzmechanismen fehlen und Regulierung besonders notwendig wäre. Wie schwierig die Durchsetzung ist, wenn ein Anbieter nicht greifbar ist, zeigt ein Fall aus Hamburg. Der dortigen Datenschutzaufsicht lag seit Juli 2020 eine Beschwerde gegen die biometrische Gesichtssuchmaschine PimEyes vor. Nach mehr als fünf Jahren entschied die Behörde, über ein Informationsschreiben hinaus keine konkreten Maßnahmen gegen das inzwischen in Dubai ansässige Unternehmen zu ergreifen. Die Datenschutzorganisation noyb hat dagegen Klage erhoben.
PHYSISCHE SHUTTER STATT VERBOTE
„Für konkrete Nutzungssituationen braucht es nicht zwingend neue Verbote. Viele Anwendungen sind bereits durch bestehende Regeln erfasst, etwa durch den AI Act oder die DSGVO. In Freibädern gelten längst Fotografierverbote. Es geht also nicht darum, neue Verbote zu schaffen, sondern bestehende Regeln auf ein neues Gerät anzuwenden. Dasselbe gilt für Unternehmen: Dort stellt sich vor allem die Frage, wann, wo und wie Beschäftigte eigene Smart Glasses im Betrieb nutzen dürfen.“
Rauschnabel plädiert deshalb seit mehr als zehn Jahren für physische Shutter: mechanische Abdeckungen, die sich über die Kamera und gegebenenfalls weitere Sensoren schieben lassen. Für Umstehende wäre damit unmittelbar erkennbar, dass eine abgedeckte Kamera nicht aufnehmen kann.
WAS AUF DEM SPIEL STEHT
Eine seit Jahren frei verfügbare Technologie wegen einzelner Missbrauchsfälle grundsätzlich infrage zu stellen, hält Rauschnabel für falsch. Manche Brillenträger nutzen Smart Glasses inzwischen als einzige Korrektionsbrille. Zugleich wächst der Markt für Anwendungen und Dienstleistungen, auch bei Start-ups und Technologieanbietern in Deutschland.
Schon heutige Smart Glasses zeigen, dass Kameras in Brillen weit mehr können als nur aufnehmen: Sie können blinden und sehbehinderten Menschen ihre Umgebung beschreiben oder Beschäftigte in Industrie und Wartung durch Arbeitsschritte führen. Trotzdem hält er heutige Devices für eine „Übergangstechnologie“. Künftige Augmented-Reality-Brillen mit eingebauten Displays bauen auf der heutigen Technologie auf: Sie müssen ihre Umgebung verstehen, um digitale Informationen passend in der realen Welt zu verankern. Damit sind heutige smarte Brillen eine Vorstufe dessen, was zur nächsten Computing-Plattform werden könnte.
„Wir sollten gefährliche Anwendungen begrenzen und sinnvolle ermöglichen. Computer, Internet und Smartphones sind massiv missbraucht worden – für Betrug, Stalking und heimliche Aufnahmen. Trotzdem würde heute wohl niemand behaupten, ein Verbot vor 30 Jahren wäre die richtige Antwort gewesen.“
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Prof. Dr. Philipp A. Rauschnabel ist Professor an der Universität der Bundeswehr München und forscht an der Schnittstelle zwischen Behavioral Science, Technology Management und Regulierung. Er forscht seit über zehn Jahren zu Smart Glasses und Augmented Reality und ist von Clarivate als Highly Cited Researcher ausgezeichnet. Er gehört zu den führenden Forschern im Bereich Augmented Reality und Smart Glasses weltweit und hält zu diesen Themen regelmäßig Vorträge.
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Inhaltliche Fragen, Einschätzungen & Interviews
Prof. Dr. Philipp A. Rauschnabel
E-Mail: philipp.rauschnabel@unibw.de
Tel.: 089 6004-3374
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