Critical Legal Tech: Justizielle Verantwortung für digitale Rechtsverfahren und -entscheidungen (CLT)
Neue ZEVEDI-Projektgruppe untersucht, wie digitale Technologien Recht und Rechtsdurchsetzung verändern – und wie Digitalisierung rechtsstaatlich verantwortungsbewusst gestaltet werden kann.
Die Digitalisierung der Justiz hat eine neue Stufe erreicht. Nachdem die ersten Reformschritte vor allem technische Infrastruktur geschaffen haben, also elektronische Kommunikationswege, digitale Register und die E-Akte, verändert sich nun die Rechtsdurchsetzung selbst. Gerichte erproben Online-Verfahren, Software strukturiert umfangreiche Verfahrensakten, Ermittlungsbehörden werten Massendaten aus und gleichen biometrische Merkmale automatisiert ab. Künstliche Intelligenz dringt zunehmend auch in Bereiche vor, die der Vorbereitung und Strukturierung rechtlicher Entscheidungen dienen. Damit verändert Digitalisierung nicht nur die technischen Abläufe, sondern zunehmend auch, wie rechtliche Sachverhalte erfasst, aufbereitet und entschieden werden.
In dieser Hinsicht rücken rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Maßstäbe in den Vordergrund. Das Grundgesetz weist die rechtsprechende Gewalt Richterinnen und Richtern zu, sichert ihre Unabhängigkeit und garantiert wirksamen Rechtsschutz und rechtliches Gehör. Digitalisierung wirft aber nicht erst dort Fragen auf, wo Entscheidungen automatisiert werden. Digitale Systeme können bereits beeinflussen, welche Sachverhalte sichtbar werden, welche Informationen als relevant gelten und welche Handlungs- und Entscheidungsoptionen in Betracht kommen. In der Strafverfolgung betrifft dies insbesondere auch die Garantie der Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot, etwa wenn digitale Überwachung oder datenbasierte Risikobewertungen schon im Vorfeld gerichtlicher Verfahren eingesetzt werden. Die europäische KI-Verordnung versucht diesen Risiken durch besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme Rechnung zu tragen.
Mit diesen Fragen befasst sich die neue Projektgruppe Critical Legal Tech am Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI). Sie untersucht anhand aktueller Entwicklungen in Justiz, Strafverfolgung und Verwaltung, wie Digitalisierung rechtliches Entscheiden verändert und unter welchen Bedingungen sie rechtsstaatlich und gesellschaftlich produktiv gestaltet werden kann. Ausgangspunkte bilden unter anderem das „Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ und der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“. Zugleich nimmt die Gruppe in den Blick, wie digitale Systeme bereits eingesetzt werden und welche institutionellen und gesellschaftlichen Folgen damit verbunden sind.
Critical Legal Tech reflektiert sowohl die Risiken als auch die rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Potenziale der Digitalisierung. Zu den Risiken gehören nicht nur Intransparenz, verzerrte Datengrundlagen und Überwachung. Digitale Systeme können auch rechtliche Zugänge verändern oder verengen, bestimmte Sachverhalte und Personengruppen unterschiedlich sichtbar machen, Vulnerabilitäten verstärken und institutionelle Macht verschieben. Zugleich kann digitale Technik dazu beitragen, bestehende Defizite sichtbar zu machen und zu verringern – etwa durch bessere Dokumentation, wirksamere Qualitätskontrolle, nachvollziehbarere Begründungen und eine Rechtssprache, die Betroffene verstehen. Grundsätzlicher steht dahinter die Frage, ob sich Recht überhaupt formalisieren lässt und wie weit die Rechtspflege künstlichen Agenten überantwortet werden darf. Unter dem titelgebenden Begriff Critical Legal Tech führt die Gruppe deshalb rechtspraktische und rechtskritische Perspektiven zusammen.
Sprecher der Projektgruppe ist Prof. Dr. Jens Puschke (Philipps-Universität Marburg), sein Stellvertreter Prof. Dr. Malte Gruber (Justus-Liebig-Universität Gießen). Weiter gehören Prof. Dr. Michael Bäuerle (Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit), Prof. Dr. Julian Ernst (Justus-Liebig-Universität Gießen), Prof. Dr. Regina Kreide (Justus-Liebig-Universität Gießen), Prof. Dr. Sabine Müller-Mall (Goethe-Universität Frankfurt), Prof. Dr. Doris Schweitzer (Goethe-Universität Frankfurt) sowie Prof. Dr. Benno Zabel (Goethe-Universität Frankfurt) zu den Mitgliedern der Projektgruppe. In dieser Zusammensezung verbindet das Vorhaben Straf-, Zivil- und Verwaltungsrecht mit Rechtstheorie, Rechtsphilosophie, Politikwissenschaft, Soziologie und Medienpädagogik.
Die Gruppe sucht den engen Austausch mit der Rechtspraxis, insbesondere mit dem Forum KI des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat, dem E-Justice-Rat von Bund und Ländern sowie der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. So sollen Erfahrungen aus dem Einsatz von Werkzeugen wie JANO, FraUke oder Codefy früh in die Arbeit einfließen. Geplant sind Workshops mit Beteiligung aus Praxis, Landtag und Ministerien sowie eine öffentliche interdisziplinäre Konferenz zum Abschluss. Die Projektgruppe hat eine Laufzeit bis Dezember 2027.
Informationen zur Projektgruppe sind unter https://zevedi.de/themen/critical-legal-tech/ verfügbar.
Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung
ZEVEDI ist ein Forschungs- und Kompetenznetz. Es bündelt die wissenschaftliche Expertise der hessischen Hochschulen zur Analyse normativer Aspekte des digitalen Wandels und trägt zur Gestaltung dieses Wandels bei. Das Zentrum konkretisiert Verantwortung als wichtigen Gesichtspunkt von Technologieentwicklung und arbeitet daran, diesen umsetzbar zu machen. Es erbringt Forschungsleistungen, stärkt den Transfer von Wissen in die Wirtschaft und die Gesellschaft hinein und berät die Politik forschungsbasiert zu den Themen Recht, Ethik und Innovation – für eine demokratische und humane Ausrichtung des digitalen Wandels.
Wissenschaftliche Direktorin des Zentrums ist Prof. Dr. Petra Gehring. Die Geschäftsstelle an der TU Darmstadt steht unter der gemeinsamen Leitung von Dr. Jörn Laakmann und Dr. Christian Person.
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