Unterhaltsvorschuss stärkt Alleinerziehende und erhöht private Unterhaltszahlungen
Die 2017 beschlossene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder bis zum 18. Lebensjahr hat die finanzielle Situation alleinerziehender Familien deutlich verbessert – und entgegen häufig geäußerten Befürchtungen Unterhaltszahlungen der Väter nicht verdrängt. Im Gegenteil: Väter leisteten nach der Reform sogar häufiger Unterhaltszahlungen als vorher.
Das zeigt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis repräsentativer Daten des Mikrozensus sowie der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Darin wurden die Veränderungen durch die 2017er Reform bei Familien, die infolge der Neugestaltung erstmals Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hatten, mit Veränderungen bei Familien verglichen, die bereits vor der gesetzlichen Neuerung anspruchsberechtigt waren.
Alleinerziehende Mütter, die rund 82 Prozent aller Alleinerziehenden in Deutschland ausmachen, sind häufig mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Mehr als die Hälfte der anspruchsberechtigten Mütter erhält keinen oder nicht den vollen gesetzlichen Unterhalt für ihre Kinder, weil viele Väter diesen nicht leisten können oder wollen. Mit der Reform des Unterhaltsvorschusses 2017 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert, insbesondere auf Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Für alleinerziehende Mütter mit Kindern in dieser Altersgruppe stieg infolgedessen die Wahrscheinlichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beziehen, um rund 27 Prozentpunkte.
Die Studie auf Basis repräsentativer Daten des Mikrozensus und der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zeigt: Die Wahrscheinlichkeit, dass Väter private Unterhaltszahlungen für 12- bis 18-jährige Kinder leisten, stieg nach der Reform von durchschnittlich 37 Prozent auf 42 Prozent, also um rund fünf Prozentpunkte, an. „Man hätte erwarten können, dass sich Väter zurücklehnen, sobald es die Möglichkeit gab, dass der Staat einspringt“, sagt Dr. Elena Ziege, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. Doch das Gegenteil war der Fall: „Durch die Ausweitung des Anspruchs zahlten mehr Väter freiwillig“, so Ziege. Offensichtlich wurden Väter mit dem Übergang des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs auf den Staat stärker für ihre Zahlungspflicht sensibilisiert. Dies zeigt sich in den fünf Jahren nach der Reform.
Besonders große Wirkung bei bildungsferneren Familien
Zugleich verbesserte sich die finanzielle Situation der betroffenen Familien. Die Einkommen der Mütter stiegen, sie erhöhten ihren Erwerbsumfang und der Bezug anderer Sozialleistungen ging zurück. Besonders profitierten Mütter ohne Hochschulabschluss, bei denen sich deutliche Steigerungen bei Einkommen, Erwerbstätigkeit und Unterhaltszahlungen zeigten. Dies spricht dafür, dass die Ausweitung des Vorschusses gerade jene Alleinerziehenden erreicht hat, die am stärksten auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind.
Durch ein verändertes Ausgabeverhalten der Alleinerziehendenhaushalte profitierten die Kinder unmittelbar: Die Familien gaben nach der Reform mehr für Lebensmittel sowie für Nachhilfe, Bücher, Schreibwaren und Spielzeug aus. „Die zusätzlichen Mittel kamen erkennbar bei den Kindern an – sei es beim Essen auf dem Tisch oder bei Nachhilfe und Spielzeug. Das zeigt, wofür Alleinerziehende zusätzliches Geld tatsächlich einsetzen, wenn sie es bekommen“, sagt BiB-Wissenschaftlerin Dr. Sophia Schmitz, Mitautorin der Studie.
Die Ergebnisse weisen insgesamt darauf hin, dass die Reform von 2017 nicht nur die wirtschaftliche Situation von Alleinerziehendenfamilien verbessert, sondern auch die Bereitschaft der Unterhaltspflichtigen, Zahlungen zu leisten, gestärkt hat. Dadurch wurden zusätzliche Investitionen in das Wohl der Kinder ermöglicht.
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Sophia Schmitz Sophia.Schmitz@bib.bund.de
Elena Ziege Elena.Ziege@bib.bund.de
Originalpublikation:
Schmitz, Sophia; Ziege, Elena (2026): Advance child support: Impact on financial well-being, labor supply, and consumption of single-parent households. BiB.Working Paper 5/2026. Wiesbaden: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung.
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