SVR zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas: Meilenstein für Chancengerechtigkeit
Deutschland hat Nachholbedarf, was gleiche Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft betrifft. Dies wirkt sich vor allem auf Kinder aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte aus. Dass der Staat hier die frühe Bildung fördert, ist besonders wichtig. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) begrüßt daher den Entwurf zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz mit seinem Fokus auf frühe Diagnostik und Förderung sowie Kindertageseinrichtungen in benachteiligter Lage.
„Die letzten Schulleistungsstudien haben Deutschland einen starken Nachholbedarf attestiert, wenn es um die gleichberechtigte Bildungsteilhabe geht. Die soziale Herkunft wirkt sich hier maßgeblich auf die Bildungsbeteiligung generell und auch von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus. Nachteile entstehen dabei früh – das heißt umgekehrt: Investitionen in die frühe Bildung sind besonders wirksam, wenn man die Entstehung und Verfestigung von Bildungsungleichheit in dieser Phase bekämpfen will“, hebt der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Winfried Kluth anlässlich der heutigen Anhörung zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes im Bundestag hervor. „Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungskarriere wird in der frühen Kindheit gelegt. Dass mit dem Gesetz nun die Voraussetzungen für eine frühe Diagnostik und Förderung gelegt werden und das Startchancenprogramm, das zuvor nur für Schulen galt, auch auf Kitas ausgeweitet wird, ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem guten Übergang in die Schule und zu mehr Bildungsgerechtigkeit“, sagt Prof. Dr. Havva Engin, Mitglied im SVR und Expertin für frühkindliche Bildung.
Dass künftig bei allen vierjährigen Kindern bundesweit verpflichtend der Sprach- und Entwicklungsstand auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage ermittelt werden soll, und sich daran bei Bedarf eine gezielte Förderung anschließt, begrüßt der SVR: „Besonders Kinder, die zu Hause kein Deutsch sprechen oder aus sozial und wirtschaftlich benachteiligten Familien kommen, profitieren von einer frühzeitigen Förderung. Sie können künftig bereits vor dem Schulstart gezielt unterstützt werden, etwa beim Spracherwerb“, so Prof. Engin.
Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Lagen auf Basis von Sozialindizes gezielt zusätzlich zu unterstützen, hatte der SVR zuletzt in seinem Jahresgutachten 2026 und in seinem Positionspapier „Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe“ aus dem Jahr 2025 empfohlen. „Wir unterstützen nachdrücklich, dass die Politik nun solche Einrichtungen in den Fokus rückt. Auch wenn manche Kitas bereits eine qualitativ hochwertige Betreuung anbieten, ist dies längst nicht überall der Fall. Es ist deshalb wichtig, das Betreuungsangebot dort zu verbessern, wo es besondere Herausforderungen gibt, etwa weil der Anteil von Kindern in schwierigen Lebenslagen besonders hoch ist“, sagt Engin. „Nun kommt es auf die Umsetzung an. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, geringen Kenntnissen des hiesigen Bildungssystems oder anderen gering ausgeprägten Ressourcen von der vorgesehenen zusätzlichen Förderung profitieren.“ Der SVR begrüßt zudem, dass die Übergänge zwischen frühkindlicher Bildungseinrichtung und Grundschule durch das Gesetz gestärkt und Informationen über die Ergebnisse der Diagnostik und die erfolgte Förderung weitergegeben werden.
„Damit die Maßnahmen aus dem Gesetz auch greifen, braucht es eine ausreichende Finanzierung und die nötigen Ressourcen. Die geplante Beteiligung des Bundes für die nächsten acht Jahre und das bis 2029 laufende Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung des Bundes sind wichtige Ansatzpunkte für das Ziel, im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern langfristig entsprechende Investitionen in frühe Bildung zu sichern“, so der SVR-Vorsitzende Prof. Kluth.
„Die Ergebnisse des geplanten Monitorings sollten genutzt werden, um sicherzustellen, dass die Investitionen auch dort ankommen, wo sie besonders gebraucht werden“, betont Engin. Sie zieht das Fazit: „Die Investition in die frühkindliche Bildung und in eine bessere Chancengerechtigkeit zahlt sich langfristig aus: Sie ist eine Investition in die Zukunftschancen von jungen Menschen mit schlechteren Startbedingungen und in die Zukunft des Standorts Deutschland.“
Am 2. November findet im Bundestagsausschuss für Bildung, Familie, Senioren die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf für ein Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz statt. Zum 1. Januar 2027 soll das Gesetz in Kraft treten; einzelne Reglungen sollen schrittweise wirksam werden.
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Irena Kogan, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.
Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de
Originalpublikation:
https://www.svr-migration.de/presse/svr-zum-startchancen-und-qualitatsentwicklungsgesetz-fuer-kitas/
Weitere Informationen:
https://www.svr-migration.de/publikationen/kurz-und-buendig/ Faktenpapier aus der Reihe Kurz & bündig "Ungleiche Bildungschancen"
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