Wenn das Arbeitsrecht nicht schützt: Studie zu Live-In-Betreuung
Das deutsche Pflegesystem stützt sich in privaten Haushalten systematisch auf die Ausbeutung osteuropäischer Frauen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der Soziologin Francesca Barp (Hamburger Institut für Sozialforschung) und des Politikwissenschaftlers Nikolai Huke (Universität Hamburg). Die Untersuchung zeigt auf Basis von 24 qualitativen Interviews mit Live-In-Betreuerinnen und Rechtsberatungsstellen, dass geltende Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz und der Mindestlohn in der Praxis systematisch unterlaufen werden.
„Unsere Studie zeigt an konkreten Fallbeispielen, dass Migrantinnen, die als Live-In-Betreuerinnen in deutschen Haushalten tätig sind, das Pflegesystem unter massivem physischem und psychischem Verschleiß am Laufen halten“, fasst Studienautorin Francesca Barp die Ergebnisse zusammen. Ausgangspunkt dieser Situation sei eine sich verschärfende Sorge-Lücke in Deutschland: „Während der Bedarf an Pflege und häuslicher Betreuung zunimmt, haben viele Familien zu wenig zeitliche und finanzielle Kapazitäten, um Fürsorge selbst zu leisten oder sie zu bezahlen. Die staatliche Unterstützung ist unzureichend.“
„In der Live-In-Betreuung erleben wir eine weitreichende Entrechtung der Beschäftigten: Scheinselbstständigkeit, Sprachbarrieren, Machtasymmetrien und die Isolation in den Haushalten blockieren den Zugang zum Arbeitsrecht. Der arbeitsrechtliche Schutz versagt damit genau dort, wo Beschäftigte ihn am dringendsten bräuchten“, ergänzt Ko-Autor Nikolai Huke.
„In unserer Beratungspraxis sehen wir täglich, dass formal garantierte Rechte für migrantische Beschäftigte praktisch nur begrenzt zugänglich sind. Die Studie liefert das wissenschaftliche Fundament, um der gezielten Umgehung von Mindestlohn und Arbeitszeitgesetzen nicht nur in der Live-In-Betreuung entschieden entgegenzutreten“, hebt Dominique John (Leiter des Beratungsstellennetzwerks Faire Mobilität), der ein Vorwort zur Studie beigesteuert hat, die praktische Relevanz der Befunde hervor.
Um die Rechte von Live-In-Betreuerinnen zu stärken, empfiehlt die Studie neben einem langfristigen Umbau hin zu einer bedarfsdeckend finanzierten Pflege direkt umsetzbare rechtliche und prozessuale Anpassungen wie ein Direktanstellungsgebot, staatliche Kontrollen, Musterprozesse gegen Scheinselbstständigkeit, eine verbindliche Tätigkeitskategorie, bessere Rechtsaufklärung durch den Ausbau niedrigschwelliger Beratung, Schutzkonzepte für einen sicheren Ausstieg aus Ausbeutungsverhältnissen, eine gesetzliche Beweislastumkehr bei Arbeitszeitverstößen sowie die Möglichkeit digitaler Gerichtsverfahren aus den Herkunftsländern.
Die Studie „Live-in-Betreuung und Arbeitsrecht. Formalisierte Entrechtung und informelle Barrieren des Zugangs zum Recht in Deutschland“ von Francesca Barp und Nikolai Huke ist als Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung erschienen. Sie ist kostenlos als Download verfügbar unter https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009531
Wissenschaftlicher Ansprechpartner:
Dr. Nikolai Huke
Universität Hamburg
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Tel.: +49 0 1578-7414416
E-Mail: nikolai.huke@uni-hamburg.de
Originalpublikation:
https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009531
Weitere Informationen:
https://lists.uni-hamburg.de/mailman/listinfo/arbeitsrechte-prekaer.wiso
https://www.wiso.uni-hamburg.de/fachbereich-sozoek/professuren/menz/team/nikolai-huke1.html
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